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Dipl.
oec. Andreas Schüttler Steuerbevollmächtiger berät
Mandanten in Leipzig
und Döbeln
Katrin
Zimmermann Steuerfachangestellte berät
Mandanten in Döbeln
Dipl.
oec. Heike Heinrichs Steuerberaterin berät
Mandanten in Leipzig
Matthias
Klein Steuerfachangestellter berät
Mandanten in Nidderau
Josephin
Kamp Steuerfachangestellte berät
Mandanten in Nidderau |
Beratung zur Minimierung und Optimierung der Einkommensteuer,
Erbschafts- und Schenkungsteuer ·
Sie suchen das persönliche Beratungsgespräch
indem alle Entscheidungen getroffen und die Ergebnisse verständlich
präsentiert werden! ·
Sie möchten Ihre Daten nicht ungeprüft und
ohne Rechtschutz per EDV an die Finanzverwaltung senden („Wohnzimmer-Elster“)! ·
Sie möchten über Ihre steuerlichen Ansprüche
detailliert informiert werden und diese mit professionellem Rat durchsetzen! Die Gonze und Schüttler AG
betreut überdurchschnittlich viele Einkommensteuermandate (ca. 2000). Dies
ist historisch bedingt, letztlich hat Herr Gonze im Jahre 1982 das erste
edv-gestützte Einkommensteuerberatungssystem für die steuerberatenden Berufe
entwickelt. Im Hause Gonze & Schüttler
erfolgen Beratung und Auswertung grundsätzlich im gemeinsamen Dialog. Man sitzt sich gegenüber und spricht über
Alles. Alle relevanten Daten und
Sachverhalte werden während des Beratungsgespräches erfasst und ausgewertet.
Keine Angst, fehlende Belege und Informationen können nachgereicht werden,
bis dahin wird mit geschätzten Werten gearbeitet oder es werden bestimmte
Annahmen unterstellt. Mit dieser Methode wird sichergestellt, dass keine Informationen verloren gehen
und wichtige Sachverhalte ergründet und festgehalten werden. Während des
Beratungsgespräches werden bereits Ergebnisse präsentiert und besprochen. Nur
im direkten Dialog können wir alle Ihre Fragen zufrieden stellend beantworten
und von Ihnen die notwendigen Informationen hierzu erhalten. EDV gestützte interaktive
Kontrollsysteme überwachen, dass offensichtliche Eingabefehler und
Steuervergünstigungen die sich aus der Logik der Eingaben ergeben erkannt
werden. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf
kindbedingte Steuervergünstigungen, Eigenheimzulage, Investitionszulage,
Wohnungsbauprämie, Sparzulage, Riesterrente und sonstigen Förderungen. Soweit alle Belege und Informationen
vorliegen, erhalten Sie am Ende des Beratungsgespräches die fertige
Steuererklärung mit einer ausführlichen Berechnung und Erläuterungen hierzu.
Ansonsten erfolgt eine erste vorläufige Berechnung. Die Daten werden durch uns
direkt an die Finanzverwaltung
elektronisch übertragen. Das beschleunigt die Abwicklung und führt –
erfahrungsgemäß – zu weniger Eingabefehlern und Rückfragen seitens der
Finanzverwaltung. Im Rahmen der Beratung und
Ergebnispräsentation werden Steuervorausberechnungen,
Vorjahresvergleiche, Veranlagungsalternativen und auf Wunsch auch eine
Steuerplanung für die nächsten Jahre erstellt und besprochen. Sie erfahren
Ihre Grenzsteuerbelastungen und die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Vermögensentscheidungen
zu Kapitalanlagen, Versicherungen und Immobilien. In der Regel vereinbaren wir die
Zustellungsvollmacht, so dass die Finanzverwaltung den Steuerbescheid direkt
an uns zur Prüfung senden muss. Damit können Sie keine Frist versäumen. Natürlich
erhalten Sie unverzüglich eine Kopie des von uns geprüften Bescheides
zugesandt. Bei Abweichungen legen wir automatisch Einspruch ein und
besprechen die weitere Verfahrensweise mit Ihnen. Im Vorfeld Entscheidungen zum
Immobilienerwerb, einer Kapitalanlage, einer Vermögensübertragung, einer
Abfindungsregelung usw., finden Beratungsgespräche statt, die mögliche
Gestaltungsalternativen auslotet und die steuerlichen Konsequenzen im voraus
berechnet. Auch diese Gespräche führen wir mit unseren Mandanten im gemeinsamen
Dialog. Alle Einkommensteuerberater sind
auch im Umgang mit strafbefreienden Selbstanzeigen geschult. Die Beratung in Steuerstrafsachen
wird durch Herrn Gonze persönlich durchgeführt. Jahrelange Erfahrungen
aus einer Vielzahl von Fällen liegen vor. Alle Einkommensteuerberater der
Gonze & Schüttler AG werden laufend geschult und sind damit immer auf dem
aktuellen Stand. Unsere Einkommensteuerberater
sind auch die Ansprechpartner zu Fragen der privaten Vermögensbildung und der
Altersvorsorge. An allen Kanzleistandorten
erfolgen auch Beratungen zur vorweggenommenen Erbfolge und zur Erbschafts-
und Schenkungsteuer. Beratungstermine finden im
Normalfall nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt. Eine aktuelle
Checkliste „Belege zur Einkommensteuerberatung“
können Sie hier abrufen. Natürlich können Sie uns Ihre
Unterlagen auch per Post senden. Die Beratung kann dann auch telefonisch
oder/und via Internet erfolgen. Sie können uns fehlende Belege, soweit die
Originale entbehrlich sind, via E-Mail übersenden. Aus unserer Erfahrungen können
wir Ihnen nicht empfehlen Steuererklärungen selbst zu erstellen oder gar mit
Hilfe der Finanzverwaltung erstellen zu lassen. Ohne fachlichen Rat und
das Wissen um den richtigen Weg um Ihre Steuervergünstigungen durchzusetzen
kann für Sie das Optimum nicht erreicht werden. Eine einmal an die
Finanzverwaltung durchgereichte und für Sie nachteilige Information, kann
nicht revidiert werden. Hier ist eine
gewissenhafte Vertretung Ihrer Interessen im Vorfeld geboten. Die
Finanzverwaltung hat die Aufgabe Steuern zu erheben und nicht zu vermeiden.
Der Steuerberater hat den Auftrag zur Steuervermeidung / Steuerminimierung. Stand: Juli
2009 Alle
Seiten unter www.steuer-gonze.de |