Gebühren / Honorare:
Die Leistungen unseres Unternehmens werden aufgrund individueller schriftlicher
Honorar- und Gebührenvereinbarungen erbracht. Hier herrschen die
unternehmerischen Grundsätze „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ und „Nur
soviel Beraterleistung wie notwendig und bezahlbar“.
Mandanten die aufgrund ihrer spezifischen personellen
Besonderheiten in der Lage sind einen Teil der Leistungen selbst zu erbringen,
können und sollten dies tun. Die Arbeiten können im Rahmen eines Beratungsvertrages
durch unser Haus fachlich betreut werden.
Mandanten die mit ihren unternehmerischen Aktivitäten voll
ausgelastet sind und keine kaufmännischen Fachkräfte über Gebühr hinaus
vorhalten wollen, können die notwendigen Leistungen durch uns als Dienstleister
erbringen lassen.
Steuerberater haften für Fehlleistungen und sind
verpflichtet eine entsprechende Vermögenshaftpflichtversicherung hierfür abzuschließen.
Bemessungsgrundlage der Gebühren / Honorare:
Die Gebühren für typische Leistungen der steuerberatenden Berufe
sind in der Steuerberatergebührenverordnung
geregelt. Die Leistungen werden nach den allgemeinen Auftragsbedingungen für
Steuerberater in ihrer jeweils gültigen Fassung erbracht.
Die Steuerberatergebührenverordnung sieht einen Gebührenrahmen vor
der beispielsweise bei Unternehmen den Umsatz, den Ertrag wie aber auch das
allgemeine Haftungsrisiko des Beraters berücksichtigt. Die Abrechnung unserer
Kanzlei erfolgt maximal zum mittleren Gebührenwert. Sind darüber hinaus
aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Mehrleistungen notwendig, werden
hierfür individuelle Vereinbarungen getroffen.
Abweichend davon können pauschale Vereinbarungen getroffen werden.
Für Leistungen die in der Steuerberatergebührenverordnung nicht geregelt sind,
werden pauschale Vereinbarungen oder die Abrechnung nach den jeweils gültigen
Kanzleistundensätzen vereinbart.
Abrechnungen der Leistungen im Bereich Buchhaltung,
Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen:
Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der Steuerberatergebührenverordnung.
Hier maximal zur mittleren Gebühr, soweit keine zusätzlichen Leistungen (Bsp.
Kostenträger- / Kostenstellenrechnung) vereinbart wurden. Abweichend hiervon
für den Buchhaltungsbereich die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale und
für den Jahresabschluss eines Festhonorars möglich. Diese Vereinbarungen werden
angepasst, soweit sich der tatsächlich Aufwand vermindert oder erhöht.
Steuererklärungen werden nach den Vorgaben der Steuerberatergebührenordnung
(Wertgebühr) erstellt.
Abrechnung der Leistungen im Bereich der Lohn- und
Gehaltsabrechnung:
Für die Erstellung der anfallenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
werden feste Beträge nach unserer jeweils aktuellen Gebührenliste vereinbart.
Diese können Sie gerne bei uns erfragen.
Abrechnung der Leistungen im Bereich der Wirtschaftsberatung:und
für Vereine
Die Abrechnung erfolgt nach einer vorherigen Aufwandsschätzung und
eines konkreten Festpreisangebotes durch unser aus. Für schlecht im Voraus
planbare Leistungen wird die Abrechnung nach Stunden- und Auslagennachweis
vereinbart.
Abrechnung der Sonstigen Leistungen:
Sonstige Leistungen (Betreuung von Betriebsprüfungen, Teilnahme bei
Bank- / Lieferantengesprächen etc.) können nach den jeweils geltenden
Zeitgebühren abgerechnet werden.
Aktuelle Mitarbeiterstundensätze (Febr. 2008)
· Buchhalter / Steuerfachangestellter 45€
je Std.
· Bilanzbuchhalter / Betriebswirt 80€
je Std.
· Steuerberater / Dipl. Kaufmann o.ä. mit
Hochschulabschluss 150€ je Std.
· Chefberatung 200€ je Std.
Reisezeiten werden zum halben Stundensatz abgerechnet.
Es wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.
Fahrtkosten und Auslagen nach Aufwand oder Pauschbeträgen.
Höhe der Gebühren / Honorare
Unser Unternehmen arbeitet mit sieben Berufsträgern (Steuerberater,
Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer) und mehr als fünfzig Mitarbeitern mit
Hochschul-, Fachhochschul- oder einem Ausbildungsabschluss im steuerberatenden
Beruf. Arbeitkräfte ohne fachbezogene Berufsausbildung werden nicht beschäftigt.
Darüber hinaus besteht im Hause Gonze & Schüttler ein erhöhter
Qualitäts- und Leistungsanspruch. Natürlich müssen die Personal- und sonstigen
Kosten durch die Honorare abgedeckt werden. An allgemeinen Preisausschreiben
(„der billigste bekommt den Auftrag“) nehmen wir aus diesem Grunde nicht teil.
Kein Berater kann Leistungen erbringen die über das vereinbarte Honorar
hinausgehen. Die erbrachten Leistungen müssen auch angemessen honororiert
werden. Abstriche an dem Qualitätsstandard unseres Hauses werden nicht
angeboten. Alle Standardleistungen werden an Hand vorgegebener und schriftlich
fixierter Arbeitsablaufbeschreibungen und Qualitätsschecks erbracht. Ein
durch unser Haus erstellter Jahresabschluss entspricht unserer Kanzleinorm.
D.h. er ist umfassend dokumentiert und selbsterklärend (Berichtsteil).
Jeder fachkundige Dritte (Bank, Finanzverwaltung, Geschäftspartner) kann ohne
Rückfragen den Gegenstand und die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung
erkennen. Was nützt unseren Mandanten ein nicht dokumentierter und auf Zahlen
reduzierter Jahresabschluss der bei den Banken zu einem schlechten Rating
und bei der Finanzverwaltung zu Klärungsbedarf ggf. zu einer Betriebsprüfung
führt? Insoweit bieten wir eine fachgerechte Leistung mit einen hohem Qualitätsanspruch
zu einem fairen Preis. Im Zweifel empfehlen wir, vor Abschluss einer
Honorarvereinbarung, ein unverbindliches Erstgespräch. An Hand der von Ihnen
uns erteilten Informationen (Umsatz, Ertrag, Belegvolumen, Anforderungen an die
Auswertungen etc.) geben wir gerne eine Gebührenschätzung / ein Angebot ab.
Referenzen nennen wir Ihnen gerne.
Gonze &
Schüttler AG ** Alle
Web-Seiten unter www.steuer-gonze.de Stand: Februar 2008