Aktuelle Steuer- und Wirtschaftsinformationen

für Mandanten und Partner der

 

Gonze & Schüttler AG

Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft

Nidderau – Leipzig – Döbeln

 

Die nachfolgenden Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit Ihrem Berater.

 

Ideeller Tätigkeitsbereich des Vereins

Der ideelle Bereich ist der satzungsgemäße Betätigungsbereich des gemeinnützigen Vereins. In diesem Bereich wird der Hauptzweck des gemeinnützigen Vereines selbstlos und ohne Anspruch auf Gegenleistung verfolgt.

 

Der ideelle Bereich führt auch bei Überschüssen zu keiner steuerlichen Belastung.

 

In der Vereinspraxis ist es jedoch der Bereich in dem eher Verluste erzielt werden, d.h. die Ausgaben sind meist höher als die Einnahmen.

 

Typische Einnahmen:                

 

·        Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

·        Spenden

·        Zuschüsse von Verbänden, Gemeinden etc.

 

Typische Ausgaben:

 

·        Mitgliederverwaltung (Porto, Telefon, EDV-Software, Büromaterial etc.)

·        Vereinszeitung, Mitgliederrundschreiben

·        Verbandsabgaben

·        Mitgliederkosten für Ehrungen etc.

·        Raumkosten des ideellen Bereichs

·        Kosten von Vorstandsitzungen, Mitgliederversammlungen etc.

·        Zuschüsse zu Vereinsaktivtäten wie Besichtigungsfahrten etc..

·        Kosten des Spielbetriebs

·        Kosten der Buchhaltung

·        Abschreibungen für langlebige Wirtschaftsgüter des Vereins im ideellen Bereich.

·        Alle sonstige Aufwendungen für satzungsbezogene Tätigkeiten die ohne Gegenleistung erbracht werden.

 

 

Körperschaftsteuerfrei: § 8 Abs. 5 KStG

Gewerbesteuerfrei: § 3 Nr. 6 GewStG

Umsatzsteuerfrei: (Mangels Leistungsaustausch, vergl. Abschn. 4 und 22 UStR)

 

Abgrenzungsmerkmal zum Zweckbetrieb: Fehlende Gegenleistung

Zur gedanklichen Abgrenzung zum Zweckbetrieb, der Vermögensverwaltung und dem steuerpflichtigen Wirtschaftsbetrieb, hilft der Hinweis, das die Aufwendungen und Erträge im ideellen Bereich ohne Bezug zu einander sind. Es findet kein Leistungsaustausch statt. Damit bleibt der ideelle Bereich – bis auf das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und die einzuhaltenen Anforderungen an die Steuerbegünstigung - ohne weitere steuerliche Bedeutung.

 

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Letzte Bearbeitung: Juni 2007