Aktuelle Steuer- und Wirtschaftsinformationen

für Mandanten und Partner der

 

Gonze & Schüttler AG

Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft

Nidderau – Leipzig – Döbeln

 

Die nachfolgenden Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit Ihrem Berater.

 

Wer erhält Steuervergünstigungen und welche Anforderungen werden hieran geknüpft?

 

Die Rechtsgrundlagen für die steuerbegünstigten gemeinnützige Körperschaften sind den Vorschriften der §§ 51 – 68 der Abgabenordnung gelegt.

 

Steuervergünstigungen werden gewährt weil eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.

 

Unter Körperschaften (§ 51 AO) sind hier Personenvereinigungen (nichtrechtsfähige Vereine), Vermögensmassen (Stiftungen, Zweckvermögen)

oder juristische Personen (Körperschaften) des öffentlichen Rechts (Betriebe gewerblicher Art der öffentlichen Hand) und privaten Rechts (GmbH, eingetragene Vereine etc.) im Sinne des §§ 1 Körperschaftsteuergesetz zu verstehen.

 

Die Entscheidung über die Erfüllung der Bedingungen zur Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erfolgt durch die zuständige Finanzbehörde durch Bescheid (Freistellungsbescheid).

 

 

Letzte Bearbeitung: April 2007 DG

 

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