GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
FRANKFURT - LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
| Tipps und Infos - Existenzgründer |
Infos zum KfW-Startgeld
Das StartGeld unterstützt Existenzgründer, kleine Unternehmen und Freiberufler bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit und mit einem maximalen Fremdfinanzierungsbedarf von 100.000 Euro. Gefördert werden natürliche Personen, die noch nicht selbstständig sind und kleine Unternehmen und Freiberufler (auch Heilberufe) mit bis zu 50 Beschäftigten sowie Unternehmensübernahmen und Beteiligungen. Die Gründungen können zunächst auch als Nebenerwerb erfolgen, wenn sie später in einen Haupterwerb münden.
Wichtig: Eine Kombination mit anderen Produkten der KfW Mittelstandsbank ist nicht möglich!
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Laufzeit |
10 Jahre; davon 2 Jahre tilgungsfrei 5 Jahre; davon 1 Jahr tilgungsfrei |
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Zinssatz |
Festzins für die gesamte Laufzeit |
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Auszahlung |
100 % in Teilbeträgen oder in einer Summe |
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Sicherheiten |
banküblich, soweit vorhanden 80%-ige Haftungsfreistellung obligatorisch |
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Höchstbetrag |
100.000 Euro (Betriebsmittel max. 30.000 Euro) |
Bitte erfragen Sie die aktuellen Konditionen und Bedingungen bei unseren Beratern oder bei der KfW ab!
Merkblatt KfW-Gründerkredit - StartGeld
11.01.2012/ Dieter P. Gonze, Stb.
Aktualisiert (11. Januar 2012)