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Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Tipps und Infos - Privatpersonen

Steuerliche Überlegungen zum Jahreswechsel für Privatpersonen

Noch vor Ablauf des Jahres können Entscheidungen getroffen oder Handlungen vollzogen bzw. unterlassen werden, die zu einer Steuerersparnis führen. Auch gilt es Dinge zu überprüfen, die ggf. jeweils zum Jahreswechsel neu geregelt oder angepasst werden müssen. Ein persönlicher Check "Was ist im alten Jahr noch zu regeln?", ist hier frühzeitig angeraten.

Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten /Überlegungen aus der Sicht von Privatpersonen:  

Abgabe einer Steuererklärung / Festsetzungsverjährung per 31.12.2011
Bürger die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, aber nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, können dies freiwillig tun. Dies betrifft in der Regel Arbeitnehmer und macht Sinn, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Aber auch zur Feststellung eines Verlustes der in späteren Jahren mit Gewinnen verrechnet werden kann (Beispiel bei den Aufwendungen für ein Studium), gilt es die Frist zur Abgabe einer Verlustfeststellungserklärung einzuhalten. Die Festsetzungsverjährung für die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung oder der Abgabe eines Verlustfeststellungsantrages beträgt vier Jahre. Damit kann in diesen Fällen nur noch bis zum 31.12.2011 eine Erklärung für das Jahr 2007 abgegeben werden.

Verlagerung von Zahlungen zur steuerlichen Optimierung
Durch die Verlagerung von Zahlungen für steuerlich berücksichtigungsfähige Aufwendungen in das aktuelle Jahr oder in das Folgejahr kann eine steuerliche Optimierung erfolgen. Es können Höchstbeträge besser ausgenutzt und die Grenzsteuerbelastung (42%/45%) optimiert werden.  

Hierzu einige Beispielfälle:
Die steuerlichen Höchstbeträge zur Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) können zweimal ausgenutzt werden, wenn die Zahlungen für Aufwendungen die diese Höchstbeträge übersteigen über zwei Jahre verteilt werden. 

Die Abzugsmöglichkeiten für Spenden an gemeinnützige Einrichtungen (max. 20% vom Gesamtbetrag der Einkünfte) können noch durch Spendenzahlungen im lfd. Jahr genutzt werden. 

Bei außergewöhnlichen Belastungen, wie Arztaufwendungen, Zahnersatz, Brille, Scheidungskosten etc. ist jeweils die zumutbare Eigenbelastung in Abzug zu bringen.  Aus diesem Grunde sollten die Zahlungen hierfür in einem Jahr zusammengefasst und nicht auf zwei Jahre verteilt werden. Durch Abrechnung und Zahlung noch im alten Jahr oder Verlagerung der gesamten Zahlung in das neue Jahr kann die steuerliche Wirkung legal mitgestaltet werden. 

Einkünftegrenze bei volljährigen Kindern
Die Einkünftegrenze zum Erhalt des Kindergeldes bei in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindern in Höhe von 8.005€ ist für das Jahr 2011 noch zu beachten. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung mindern diese Beiträge. Durch die gezielte Verursachung von Werbungskosten kann hier einer geringfügigen Überschreitung des Grenzbetrages entgegengesteuert und damit die Rückforderung des Kindergeldes für das gesamte Jahr  vermieden werden. Ab 2012 entfällt diese Grenze, so dass hier für betroffene Kinder u.U. Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld besteht. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Finanzierungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Bei der Finanzierung von Immobilien kann ein übliches Disagio (Zinsvorauszahlung) von bis zu 5% im Jahr der Zahlung (Abzug bei der Darlehensauszahlung) steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Zinsfestschreibung für mindestens 5 Jahre erfolgt. Durch den hierdurch vorgezogenen Zinsaufwand können steuerliche Vorteile im Bereich der Steuerprogression oder durch das Unterschreiten von Einkunftsgrenzen erreicht werden.  

Verträge mit Angehörigen
Zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen mit Angehörigen, müssen diese einem sogenannten Drittvergleich standhalten. Dies bedeutet, wie unter fremden Dritten geschlossen werden und üblich sein. Aus diesem Grunde, sollten alle Verträge regelmäßig überprüft werden. Rückwirkende Änderungen sind nicht zulässig und auch in der Praxis schwer umsetzbar. Gerade zum Jahreswechsel sollten diese Verträge überprüft werden, um ggf. Änderungen bereits mit Wirkung zum 1. 1. des nächsten Jahres umzusetzen.

Sind Leistung und Gegenleistung noch angemessen und werden die gewünschten Ziele noch erreicht?

Bei verbilligter Vermietung von Wohnraum an Angehörige sollte - nach unserer Empfehlung - die 75%-Grenze (ab. 2012 ab 66%) beachtet werden. Die verbilligte Miete sollte 75% der ortsüblichen Miete für vergleichbaren Wohnraum nicht unterschreiten. Die Finanzverwaltung erkennt zwar unter vorgegebenen Umständen auch Mietverhältnisse mit einem Wert ab 55% an, dies jedoch nicht bei Dauerverlusten. Der aktuelle Mietpreisspiegel kann im Internet abgerufen oder bei den Gemeindeverwaltungen erfragt werden. Unternehmer sollten die Mietverträge auch unter dem Gesichtspunkt der neuen Hinzurechnungsregeln bei der Gewerbesteuer überdenken. 

Werbungskosten bei Arbeitnehmern
Arbeitnehmer deren Werbungskosten unter der Arbeitnehmerpauschale von 1.000€ (bis 2010: 920€) liegen, können durch eine Verlagerung und damit Zusammenballung ihrer Aufwendungen in einem Jahr die Pauschale überschreiten und damit den übersteigenden Betrag steuermindernd geltend machen.

Besonderer Steuertipp für 2011: Aufgrund der beschlossenen Steueränderungen ab 2012, macht es Sinn die Jahresfahrkarte 2012 der Bahn, für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für den Arbeitsweg, noch in diesem Jahr zu erwerben. Die Aufwendungen können dann in diesem Jahr als Werbungskosten (tatsächliche Fahrtkosten) geltend gemacht werden. Im nächsten Jahr kann dann die Entfernungs-pauschale steuermindernd berücksichtigt werden. Beides ist ab 2012 nicht möglich. Ab dem Jahr 2012 können tatsächliche Fahrtkosten, wie die Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel, nur noch geltend gemacht werden, wenn diese über der Entfernungspauschale liegen.

Anlagestrategie bei Kapitalanlagen
Die Anlagestrategie bei Kapitalanlagen sollte - nach Erlangung von wirtschaftlich akzeptablen Werten - auch unter steuerlichen Gesichtspunkten überprüft werden.

Folgende Überlegungen können hier im Einzelfall bedeutsam sein: 
- maximale Besteuerung im Rahmen der Zinsabschlagsteuer von rund 25%
- Verlagerung von Zinseinkünften in Jahren mit einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25%
- Umschichtung von Kapitaleinkünften die der Regelbesteuerung unterliegen (Gesellschafterdarlehen etc.)
- Erzielung von steuerfreien Kapitaleinkünften  

 

Dieter P. Gonze

30.11.2011

 

Aktualisiert (29. Februar 2012)

 

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