Startseite >> Steuertipps Übersicht

GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG   STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
FRANKFURT - LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU

Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Gesetzesänderungen ab 2012 oder früher
steuerliche und weitere wichtige Änderungen (auszugsweise)

Privatpersonen:

 

-      Änderungen beim Elterngeld

  1. Kürzung des Elterngelds bei Besserverdienenden:

Nach der Regelung bis einschließlich 2010 wird Elterngeld in Höhe von 67 % des letzten, durchschnittlich bezogenen Nettoeinkommens gewährt. Ab 01.01.2011 sinkt der Prozentsatz, soweit das durchschnittliche Erwerbseinkommen höher als 1.200 € war um 0,1 % je 2 € des übersteigenden Betrages auf bis zu 65 %.

Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 500.000 € haben keinen Anspruch auf Elterngeld. 

  1.  Anrechnung des Elterngelds auf soziale Leistungen:

Ab 01.01.2011 wird das Elterngeld auf den Bezug von Hartz IV, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. 

  1.  Bemessungsgrundlage bei ausländischen Einkünften:

Ab 2011 ist die Bemessungsgrundlage das positive im Inland zu versteuernde Einkommen. Damit bleiben im Ausland versteuerte Einkommen beim Elterngeld zukünftig unberücksichtigt.

ab 01.01.2011

Haushaltbegleitgesetz 2011

Artikel 14

Elterngeldgesetz §§ 1, 2

-      Erhöhung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 % (Arbeitnehmeranteil 8,2 %) 

ab 01.01.2011

 

-      Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze für ALG II Bezieher

 

-      Einbeziehung der Aufwandsentschädigungen i.S. v. § 1825a BGB für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger in den Steuerfreibetrag von 2.100 €.

ab 01.01.2011

§ 3 Nr. 26a, § 3 Nr. 26b EStG

-      Erstattungszinsen des Finanzamtes (§ 233a AO) sind steuerpflichtig, Nachzahlungszinsen weiterhin nicht abzugsfähig. 

ab 01.01.2011

Jahressteuergesetz 2010

§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 EStG

–      Private Veräußerungsgeschäfte von eigenen

Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind nicht steuerpflichtig (nicht steuerbar).

ab 01.01.2011

Jahressteuergesetz 2010

§ 23 EStG 

-      Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Wegfall von staatlichen Doppelförderungen. Keine Steuerbegünstigung, wenn bereits steuerfreie Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen als staatliche Förderung für diese Aufwendungen gewährt wurden.

ab 01.01.2011

Jahressteuergesetz 2010

§ 35a EStG i.V. mit § 52 Abs. 50b Satz 6 EStG

-      Klarstellung zum Halb-/Teilabzugsverbot von Liquidationsverlusten. Es reicht nunmehr eine Einnahmeerzielungsabsicht zur steuerlichen Geltendmachung.

Sofort, für alle offenen Fälle:

Jahressteuergesetz 2010

§ 3c Abs. 2 S. 2 EStG

-      Wegfall des Sonderausgabenabzugs für Kirchensteuer, die im Rahmen der Abgeltungssteuer erhoben wurde.

ab 01.01.2011

Jahressteuergesetz 2010

§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG

-      Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften

Es wird klargestellt, dass eine Verrechnung von Verlusten aus Veräußerungsgeschäften vor dem 01.01.2009, die nicht Wertpapiere sind, mit Gewinnen aus Wertpapieren nach dem 31.12.2008 (§ 20 Abs. 2 EStG) nicht möglich ist.

Sofort, für alle offenen Fälle:

Jahressteuergesetz 2010

§ 23 Abs.- 3 S. 9 + 10 EStG

 

-      Neue Regelung bei Feststellung eines verbleibenden

Verlustvortrages. Bei der nachträglichen Feststellung von Verlusten sollen die Besteuerungsgrundlagen zukünftig nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie am Ende des Verlustjahres festgestellt wurden.

ab Gesetzesverkündung

Jahressteuergesetz 2010

§ 10d Abs. 1 Nr. 4 EStG

–      Die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern zur Gewährung von kindbedingten Steuervergünstigungen entfällt. Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern ab 18 müssen jedoch erfüllt sein.

ab 01.01.2012

Steuervereinfachungsgesetz 2011

§ 32 Abs. 4 S. 2 EStG

-      Die Regelungen zur Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten sollen vereinfacht werden.

Die Unterscheidung zwischen beruflicher und privater Veranlassung entfällt und die steuerliche Berücksichtigung wird vereinheitlicht.

ab 01.01.2012

Steuervereinfachungsgesetz 2011

§ 9a Nr. 1a EStG

Die im Rahmen der Abgeltungssteuer besteuerten Kapitaleinkünfte werden bei der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung gem. § 33 EStG, dem Ausbildungsfreibetrag und dem Höchstbetrag für den Spendenabzug nicht mehr mit einbezogen. Kapitaleinkünfte die der Regelbesteuerung (normaler Einkommensteuertarif) unterliegen werden jedoch weiterhin berücksichtigt.

ab 2012

Steuervereinfachungsgesetz 2011

-      Erbschaftsteuer

Gleichstellung der Lebenspartnerschaften beim Erbschaftsteuerrecht zum 01.08.2001

Rückwirkend zum 01.08.2001

Jahressteuergesetz 2010

§ 37 Abs. 4, 5 ErbStG

(§ 52 Abs. 25 S. 5 EStG)

–      Grunderwerbsteuer

In vier Bundesländern ändert sich zum 01.01.2011 die Grunderwerbsteuer:

Brandenburg = 5 %

Bremen und Niedersachsen = 4,5 %

Saarland = 4 %

§ 11 Grunderwerbsteuergesetz

–      Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige

Mit einer Reihe von Änderungen wird die Möglichkeit der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige eingeschränkt:

  1. Die Straffreiheit durch die Selbstanzeige tritt nur noch ein, wenn der Steuerpflichtige alle Besteuerungsgrundlagen und Sachverhalte vollständig und zutreffend nacherklärt hat. D.h. die Nacherklärung der Wahrheit entspricht. 
  2. Die Abgabe einer Selbstanzeige ist künftig nur noch bis zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung durch die Finanzbehörde möglich. 
  3. Für bisher bereits abgegebene Teilselbstanzeigen gilt die Strafbefreiung nur im erklärten Umfang. Werden nachträglich weitere Steuerhinterziehungstatbestände festgestellt, sind diese strafbar. 
  4. Bei größeren Hinterziehungsbeträgen (über 50.000 €) kann ein Zuschlag auf die hinterzogene Steuersumme gezahlt werden, um eine Strafverfolgung zu vermeiden.

ab 02.Mai 2011

Schwarzgeldbekämpfungsgesetz -
Verschärfung im Bereich des Steuerstrafrechts

§ 371 AO

Arbeitnehmer:

 

–     Wegfall der Lohnsteuerkarte

Zuständigkeit des Finanzamtes

Die letzte Papiersteuerkarte wurde für das Jahr 2010 ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für das Jahr 2011. Ab dem Jahre 2012 entfällt die Lohnsteuerkarte vollständig. Für Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 ist ab 01.01.2011 das Wohnsitzfinanzamt zuständig. Grundsätzlich behalten auch die bisher eingetragenen Freibeträge ihre Gültigkeit. Änderungen sind vom Finanzamt auf Antrag vorzunehmen. Bei Wegfall von Steuervergünstigungen (Kinder, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Freibeträge etc.) besteht für den Arbeitnehmer eine Änderungspflicht.

Soweit keine Lohnsteuerkarte vorhanden ist, oder diese verloren wurde, erteilt das Wohnsitzfinanzamt eine Bescheinigung nach amtlichem Vordruck. Bei ledigen Auszubildenden, kann der Arbeitgeber auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verzichten und die Steuerklasse I anwenden.

Ab 2012 werden dem Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsdaten elektronisch zur Verfügung gestellt (ELStAM- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale).

ab 01.01.2011

Jahressteuergesetz 2010

§ 52b EStG

-      Arbeitszimmer bis zu 1.250 € abzugsfähig

Soweit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 € abzugsfähig. Die Begrenzung entfällt, soweit das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Rückwirkend ab 01.01.2007

Jahressteuergesetz 2010

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

-      Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 € auf 1.000 €. 

ab 01.01.2011

Steuervereinfachungsgesetz 2011

§ 9a Nr. 1a EStG

–      Entfernungspauschale

Die Tagesgenaue Vergleichsrechnung bei abwechselnder Nutzung von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln wird durch eine jährliche Vergleichsrechnung abgelöst. Es wird vermehrt wieder auf die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale abgestellt. Es können entweder die höhere Entfernungspauschale oder die höheren Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel geltend gemacht werden.

ab 01.01.2011

Steuervereinfachungsgesetz 2011

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Unternehmer/Selbständige/Freiberufler:

 

-      Afa Bemessungsgrundlage bei Einlage eines Wirtschaftsgutes mit dem Teilwert

ab 01.01.2011

Jahressteuergesetz 2010

§ 7 Abs.1 Satz 5 EStG

-      Klarstellung der Entnahmefiktion bei Überführung eines Wirtschaftsgutes in ausländisches Betriebsvermögen.

 

Sofort, für alle offenen Fälle:

Jahressteuergesetz 2010

§§ 4 Abs.1 Satz 4, § 6 Abs. 5 S. 1, §16 Abs. 3 S.2 EStG

-      Keine Anwendung der 25-protentigen Abgeltungssteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

ab 01.01.2011

Jahressteuergesetz 2010

§ 32d Abs.2 Satz 4 EStG

–      Anwendung eines Mindeststeuersatzes von 14 % in den Fällen des ermäßigten Steuersatzes bei Betriebsveräußerungen (Veräußerungsgewinne i.S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG)

ab 01.01.2009

Jahressteuergesetz 2010

§ 34 Abs. 3 Satz 2 EStG

–      Beschränkte Steuerpflicht: Steuerbarkeit von Transentschädigungen für den Wechsel eines Spielers vom Ausland ins Inland.

ab 01.01.2011

Jahressteuergesetz 2010

§§ 49 Abs. 1 Nr. 2g, 50a Abs. 1 Nr.3, 52 EStG

Wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer:

 

-      Vereinfachter Verzicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle durch Verwendung der Umsatzsteueridentnummer gegenüber dem Lieferanten.

ab 01.01.2011

Jahressteuergesetz 2010

§ 1a Abs. 4 UStG

-      Umsatzsteuer: Abschaffung des sog. Seeling-Modells

 

ab 01.01.2011

Jahressteuergesetz 2010

§ 15 Abs. 1b u. 4 Satz 4; § 15a Abs. 6a u. Abs. 8 UStG

–      Umsatzsteuerjahreserklärung 2011 muss elektronisch übermittel werden

Jahressteuergesetz 2010

§ 18 Abs. 3 UStG

 

oder durchsuchen Sie alternativ
auch unser
Steuerlexikon
...hier

Login