Startseite >> Steuertipps Übersicht >> Betriebsprüfung

GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG   STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
FRANKFURT - LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU

Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Allgemeine Information für Mandanten zu den Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung

Betriebsprüfungen sind für den Mandanten und den Steuerberater ein heikles Thema. Die Thematik ist negativ besetzt. „Böse Überraschungen“ und unkalkulierte hohe finanzielle Belastungen sind vielen Unternehmern schon aus Zeitschriften oder „Stammtischgesprächen“ nahe gebracht worden. Hinzukommt die seit 01.01.2002 zulässigen neuen Prüfmethoden der Finanzverwaltung, die eine automatisierte Auswertung der beim Steuerpflichtigen per EDV geführten steuerlich relevanten Daten zulässt. Die Daten des Unternehmers werden von der Finanzverwaltung mit ausgefeilten Programmen und Prüfsystemen ausgewertet und der Prüfer kann dann mit einem vorgefertigten Fragenkatalog bestimmte Belege und Vorgänge im Detail prüfen. Die Folgen hieraus sind eine erhebliche Vertiefung und Beschleunigung der Betriebsprüfung. Es ist geradezu fatal, wenn der Unternehmer / Freiberufler hier unbedarft und ohne Vorbereitung und fachliche Begleitung eine Betriebsprüfung zulässt. Die Zahl der Unternehmen, die mit der nun vertieften steuerlichen Außenprüfung zu kämpfen haben, steigt ständig. Aktuell kommen hier die Rechtsprechung des BGH zur Selbstanzeige und die Diskussion zum Wegfall der Selbstanzeige hinzu. Deshalb ist bereits im Vorfeld einer zu erwartenden Außenprüfung eine professionelle Beratung extrem wichtig.

Zum Erkennen von Prüfungs- und Aufdeckungsrisiken und notwendiger Handlungen hieraus, ist eine erstklassige Prüfungsvorbereitung erforderlich.

Im Vorfeld gilt es die unternehmensspezifischen Risiken einer anstehenden Betriebsprüfung zu erkennen. Die Problemfelder und finanziellen Risiken hieraus sind möglichst frühzeitig - vor der Prüfung - zu ermitteln.

Viele Steuerpflichtige vermuten zunächst, dass sie mit dem Prüfer schon klar kommen werden und dann - bei Problemen - ggf. den Berater hinzuziehen. Dies schon um Beraterkosten zu sparen. Damit liefert sich der Unternehmer / Freiberufler einem Betriebsprüfer vollständig aus. Der Laie, hier der Unternehmer mit keiner aktuellen Erfahrung, steht einem versierten Betriebsprüfer gegenüber. Der Prüfer wird in geübter Vorgehensweise mit geschickten Fragestellungen zu den von ihm gewünschten Informationen kommen und seine Erkenntnisse auswerten. Dies erfahrungsgemäß zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Eine erfolgreiche Interessenvertretung des Unternehmers ist nur möglich, wenn sich die Gesprächspartner „auf Augenhöhe“ begegnen. Dies bedeutet, dass von Anfang an, der Steuerberater involviert werden muss, um schmerzliche Pannen zu vermeiden.

Mögliche Leistungen eines Steuerberaters:

  • Regelmäßiger Prüfungscheck vor oder bei Erstellung eines Jahresabschlusses:
  1. Sichtung der Konten und Belege
  2. Herstellung der Prüfer-CD und Analyse der Daten mit entsprechenden Prüfprogrammen
  3. Fehlerbeseitigung, Ausräumen / Klären der Problemfelder bzw. der nicht plausiblen Bereiche
  4. Information des Mandanten über die noch bestehenden Problemfelder und finanziellen Risiken hieraus
  5. Erstellung eines Protokolls zur Vorbereitung und als Memo für eine spätere Betriebsprüfung
  • Vorcheck und Vorbereitung einer anstehenden Betriebsprüfung
  1. Anforderung / Zusammenstellung der für die Prüfung notwendigen Daten, Belege und Informationen.
  2. Prüfungsvorcheck - soweit noch nicht erfolgt - zur Aufdeckung etwaiger Problemfelder und strategische Ausrichtung hierauf
  3. Information des Mandanten über die Problemfelder und konkreten finanziellen Risiken hieraus
  4. Abstimmung mit dem Mandaten und Prüfer über den geplanten zeitlichen und örtlichen Prüfungsverlauf
  • Begleitung / Betreuung der Betriebsprüfung
  1. Begrüßung des Betriebsprüfers, Erstgespräch, Betriebsbesichtigung und Übergabe der Prüfungsunterlagen
  2. persönlicher / telefonischer Kontakt während der Prüfung
  3. Klärung von Problembereichen / Fragen des Prüfers etc. während der Prüfung
  4. Besprechung des Prüfungsvorberichtes mit dem Mandanten und Abschätzung der finanziellen Konsequenzen hieraus
  5. Rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Prüfer über noch streitige Sachverhaltsbeurteilungen
  6. Durchführung der Schlussbesprechung oder Verzicht hierauf soweit möglich
  7. Durchführung eines evtl. notwendigen Rechtsbehelfsverfahrens nach der Prüfung
  8. Erarbeitung eines Schlussberichtes des Beraters zur Betriebsprüfung und der Konsequenzen und finanziellen Folgen hieraus, sowie Einarbeitung der Ergebnisse in die Abschlüsse der Folgejahre
  9.  

Bitte beachten Sie hier auch unsere spezielle Information zur „digitalen Betriebsprüfung“ und den hier zusätzlich dargelegten Handlungsempfehlungen.

Betriebsprüfer sind erfahrungsgemäß nette Menschen, wie jeder andere Bürger auch. Sie erledigen nur gewissenhaft ihren Job. Ihr Erfolg steht jedoch im direkten Interessenskonflikt zum zu prüfenden Unternehmer / Freiberufler. Dies sollte von Anfang und insbesondere während der Prüfung bedacht werden. Oft werden leichtfertig Aussagen vom Steuerpflichtigen getroffen oder Informationen unbedarft weitergegeben, weil dieser über die Richtung und Konsequenzen der Fragestellung des Prüfers nicht im Bilde ist. Es ist das gute Recht eines jeden Steuerpflichtigen hier den Berater seines Vertrauens „vorzuschieben“ um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Über die vorzulegenden Unterlagen, die Rechte des Prüfers, die Pflichten des Steuerpflichtigen und weitere Details informieren spezielle Merkblätter Ihres Steuerberaters. 

Sehen Sie den Erhalt einer Prüfungsanordnung positiv. Verhindern können sie diese nicht, aber nach Beendigung der Prüfung mit einem für Sie zufrieden stellenden Ausgang, können Sie die geprüften Jahre „abhaken“. Es besteht auch für Sie Rechtssicherheit.

>>zurück zur Übersicht

Aktualisiert (17. August 2010)

 

oder durchsuchen Sie alternativ
auch unser
Steuerlexikon
...hier

Login