GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
FRANKFURT - LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Abschaffung der bisherigen Anmelde- und Abführungspflicht bei der Kapitalertragsteuer
Für die Kapitalgesellschaften ist von besonderer Bedeutung die Neuregelung bei der Anmeldung und Abführung der Kapitalertragsteuer auf gewinnausschüttungen. Künftig haben die Abzugsverpflichteten zeitgleich mit der Gewinnausschüttung an den Anteilseigner die Steuerabzugsbeträge an das zuständige FA abzuführen. Die Neuregelung gilt für alle Gewinnausschüttungen, die nach dem 31.12.2004 erfolgen.