GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
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Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Steuer-Identifikationsnummer – Vereinfachung oder mehr Kontrolle?
Die Bundesregierung hat in ihren Pressemitteilungen zur Einführung der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID / §§ 139a AO) dies als einen Schritt zur Vereinfachung und besseren Service für die Bürger dargestellt. Das es für die Arbeit der Verwaltung - insbesondere der Finanzverwaltung - durch die Einführung einer einheitlichen und für den Bürger lebenslang geltenden Identifikationsnummer einfacher werden kann, klingt verständlich. Warum darüber hinaus der Bürger hiervon erheblich profitieren soll, ist – trotz gegenteiliger Bekundungen – ist bis dato nicht erkennbar.
Was passiert tatsächlich ?
Bis zum Ende des Jahres 2008 wurde allen in Deutschland gemeldeten Bürger (ca. 80 Mio) durch das Bundeszentralamt für Steuern eine persönliche Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Die Nummer wird nunmehr von Geburt an erteilt und gilt ein Leben lang. Dies auch, wenn zunächst noch überhaupt keine Steuererklärung abzugeben ist.
Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern die keine verschlüsselte Informationen enthalten. Zu dieser Steuer-ID werden folgende Daten gespeichert:
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Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, |
Geschlecht, aktuelle bzw. letztbekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörde, Sterbetag |
Weitere Daten werden nicht gespeichert. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem der Steuerpflichtige verstorben ist gelöscht.
Nach Erhalt des Mitteilungsschreibens sind diese Daten vom Betroffenen zu prüfen und ggf. Fehler bei der Absendestelle des Schreibens anzuzeigen.
Mittelfristig wird diese Steuer-ID die bisherige Steuer-Nummer sowie andere Zuordnungsnummern für staatliche Zulagen, wie beispielsweise beim Kindergeld etc., ablösen.
Für eine Übergangszeit muss nun neben der neuen Steuer-ID auch noch die bisherige Steuernummer angegeben werden.
Das Bundesfinanzministerium wirbt für die neue Steuer-ID unter dem Hinweis, dass zukünftig die Bürger damit auf elektronischem Wege ihre Daten und Erklärungen bei der Verwaltung abgegeben können und hierfür vom Staat zukünftig noch weitere Serviceprogramme zur Verfügung gestellt werden. Auch hier liegt die Vereinfachung und damit der Vorteil eher bei der Verwaltung. Für den Bürger ist es zwar bequem vom Wohnzimmer aus seine Daten zu versenden, aber er kann seine Ansprüche im vorhinein nicht mehr erkennen und liefert alle Informationen ohne Kenntnis über deren Bedeutung und Auswirkung an den Fiskus. Datenfelder / Informationen die elektronisch abgefragt werden, werden unbedarft ausgefüllt, obwohl dies im konkreten Fall vielleicht unbedeutend sind. Auch wenn beim Bundeszentralamt zu der Steuer-ID nur die wenigen angeführten Daten gespeichert werden, erfolgt durch die Zuordnung von Informationen unterschiedlichster Behörden auf diese Steuer-ID eine eindeutige Identifizierung und Zusammenführung von Informationen. Genau des ist der Zweck der neuen Steuer-ID – die eindeutige Identifikation des Steuerbürgers. Eine der ersten Anwendungen wird der Datenabgleich der Rentenkassen, Lebensversicherungen und Versorgungswerke mit der Finanzverwaltung über diese neue ID-Kennung sein. Dies sicherlich rückwirkend ab dem Jahr 2005. Die Folgen können im Einzelfall fatal sein. Alleine aus der Plausibilisierung des elektronischen - von verschiedenen Stellen – natürlich unter Angabe der Steuer-ID – gespeicherten Datenmaterials, kann erkannt werden, ob die Angaben in der Steuererklärung des Bürgers vollständig und zutreffend sind. Erst die neue Steuer-ID macht es beispielsweise möglich, dass ein Datenabgleich über staatliche und private Rentenbezieher möglich ist. An Hand der Summe der Renteneinkünfte kann eine Steuerpflicht vermutet werden, oder vielleicht erkannt werden, dass bestimmte Einkünfte dem Fiskus bisher überhaupt nicht bekannt waren. Per Saldo halten sich die Vorteile für den Bürger in Grenzen. Im Gegenteil, er muss auf der Hut sein, seine Steuererklärung sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen, damit er bei einer späteren Datenplausibilisierung nicht durch fällt und in Erklärungsnotstand gerät.
Dieter P. Gonze, Stb.
Aktualisiert (26. Juli 2010)