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Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Eigenkapitalsituation des Unternehmers zum Jahresende

Spätestens ab 2007 kommt es nach der EU-Bankenrichtlinie zur Anwendung der Kreditvergaberegelungen nach BASEL II.  Im Ergebnis führt dies zur stärkeren Risikobewertung des einzelnen Kreditantrages und entsprechend guten oder schlechten Kreditbedingungen bzw. zur Ablehnung einer Kreditvergabe. Neben der Kapitaldienstfähigkeit und ausreichenden Sicherheiten ist die Bonität und letztlich damit die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmers für seine Kreditwürdigkeit ausschlaggebend.

Für bilanzierende Einzelunternehmer gilt, dass hohe Entnahmen vor dem Bilanzstichttag vermieden werden sollten. Das Eigenkapital des Unternehmens zum Bilanzstichtag per 31.12., sollte zumindest positiv sein. Hier können auch die Wiedereinlagen von zur privaten Kapitalanlage entnommenen Mittel hilfreich sein. Die Unternehmensbilanz per 31.12.2006 liefert für Banken, Lieferanten, Warenkreditversicherer, Leasinggesellschaften und andere Geldgeber wichtige Informationen zur Bewertung des Ausfallrisikos bzw. der Bonität des Unternehmers. 

Aber auch zur Sicherstellung einer vollständigen steuermindernden Berücksichtigung der betrieblichen Schuldzinsen kann die Zuführung von Eigenmitteln zum Jahresende sinnvoll sein. Der Schuldzinsenabzug ist in bestimmten Fällen nur noch eingeschränkt möglich, wenn es im Jahr zu „Überentnahmen“ gekommen ist. Dies bedeutet, dass die Entnahmen des Unternehmers (Barentnahmen, private Steuern + Versicherungen u.a.) höher sind als der im Jahr erwirtschaftete Gewinn zuzüglich seiner Einlagen. Im Klartext wurde mehr entnommen als verdient und der Differenzbetrag u.U. mit Krediten (KK-Linie) finanziert. Diese hier anteilig angefallenen Schuldzinsen sind dann nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig. Mit einer entsprechenden Einlage von Geld, Geldanlagen oder auch Wirtschaftsgütern zum Jahresende kann dieser steuerliche Nachteil vermieden werden. 

Für Kapitalgesellschaften mit durch Verlusten angegriffenem Eigenkapital kann eine Verbesserung der Eigenkapitalsituation durch die Zuführung von Gesellschafterdarlehen in Kombination mit einer Rangrücktrittserklärung erreicht werden. Überschuldungen mit entsprechenden strafrechtlichen Risiken (Insolvenzverschleppung) etc. können durch rechtzeitige Zuführung eigenkapitalersetzender Mittel. vermieden werden.

 

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Aktualisiert (30. Juli 2010)

 

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