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GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
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Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Informationen zu Aushilfslöhnen - Geringfügig Beschäftigten - Mini-Jobs 

1.     Aktuelles:

            Änderungen bei der Mini-Job-Regelung zum 1. 7.2006

Der Abgabensatz für die pauschalen Arbeitgeberbeträge wird nach dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 von derzeit 25% auf 30% angehoben. 

Die pauschalen Beträge teilen sich ab 1. 7.2006 wie auf: 

  • 13%          Krankenversicherung
  • 15%          Rentenversicherung
  •  2%           Lohnsteuer
  •  

Die Änderung betrifft nicht die Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten. Hier bleibt es bei den pauschalen Abgaben von 12%.

2.     Internet-Angebot der Bundesknappschaft als Minijob-Zentrale

Die Bundesknappschaft ist bemüht, den Arbeitgebern bei allen Zweifelsfragen im Zusammenhang mit denen bei ihr zu meldenden geringfügigen Beschäftigungen zu helfen. Lesen Sie hierzu unter http://www.minijob-zentrale.de/

 

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