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GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG   STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
FRANKFURT - LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU

Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Fazit zur Unternehmensteuerreform 2008

Zwischenzeitlich haben wir uns intensiv mit den zu erwarteten Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auseinandergesetzt. Hierzu gehören nicht nur das Studium der Gesetzes- und Ausführungsbestimmungen, sondern auch Szenarien, welche die tatsächlichen Auswirkungen für unsere Mandanten erkennen lassen und Entscheidungshilfen für etwa notwendige Maßnahmen zum Gegensteuern geben. 

Nachfolgend zusammengefasst die durch unser Haus bisher hierzu gewonnenen Erkenntnisse:

  • Die Unternehmenssteuerreform gibt keinen Anlass für einen Wechsel der Rechtsform des Unternehmens. Die Rechtsform des Unternehmens ist nach wie vor unter wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Aspekten zu bestimmen.
  • Kleinere Unternehmen zahlen mehr Gewerbesteuer (Wegfall des Staffeltarifes), aber weniger Einkommensteuer.
  • Bei Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften), die in einer Gemeinde mit einem Gewerbesteuerhebesatz von maximal 380% besteuert werden, kommt es zu einer 100% Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer.

 

  • Insgesamt führen die gewerbesteuerrechtlichen Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz zu einer höheren Gewerbesteuerbelastung für die Unternehmen. Ursache hierfür ist die deutliche Ausweitung der Bemessungsgrundlage (Hinzurechnungen), der Wegfall des Staffeltarifs und der Wegfall der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe. Damit wird die Gewerbesteuer als „nichtabzugsfähige Betriebsausgabe“ zum nichtbegünstigten und je nach Gewinnsituation höchstmöglichen Ertragssteuersatz (Einkommensteuer / Körperschaftsteuer) besteuert. Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer geht „ins Leere“ d.h. führt zu keiner Steuerentlastung, wenn aufgrund von niedrigen Einkünften oder Verlusten aus anderen Einkunftsarten es zu keiner ausreichenden Einkommensteuerbelastung kommt.
  • Die beschlossene „Zinsschranke“ ist nur für klein- und mittelständische Untenehmen ohne Folgen. Sie ist nur für Unternehmen von Bedeutung, die zu einem Konzern gehören und Zinsaufwendungen von mehr als 1,0 Mio-Euro haben.
  • Kapitalgesellschaften werden durch die Herabsetzung der Steuermesszahl bei der Gewerbesteuer von bisher 5% auf 3,5% und durch die Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes von bisher 25% auf 15% entlastet.
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  • Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter führen im Ergebnis zu einer höheren Steuerbelastung als vor der Unternehmensteuerreform (Wegfall des Anrechnungsverfahrens, Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer u.a.). Dies muss bei der Ausschüttungsplanung berücksichtigt werden.
  • Die Ansparrücklage wurde durch den neuen Investitionsabzugsbetrag abgelöst. Gewinnverschiebungen zur Steueroptimierung - ohne tatsächliche Investition - sind ab 2008 durch die Neuregelungen nicht mehr möglich. Der neue Investitionsabzugsbetrag wird auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter gewährt. Der Investitionszeitraum auf drei Jahre verlängert.
  • Die degressive Abschreibung (max. 30%) gilt nur noch für Wirtschaftsgüter die vor dem 01.01.2008 angeschafft werden.
  • Unternehmer sollten Geringwertige Wirtschaftsgüter – soweit möglich – noch in 2007 anschaffen. Die Neuregelungen ab 2008 sind insgesamt nachteilig. Bei den sogenannten Überschusseinkünften (Arbeitnehmer, Kaptialvermögen, Vermietung + Verpachtung, Sonstige) bleibt es bei der bisherigen Lösung von 410€.

 

Dieter P. Gonze, Stb. 20.12.2007

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Aktualisiert (04. August 2010)

 

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