GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
FRANKFURT - LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU
Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.
Ideeller Tätigkeitsbereich des Vereins
Der ideelle Bereich ist der satzungsgemäße Betätigungsbereich des gemeinnützigen Vereins. In diesem Bereich wird der Hauptzweck des gemeinnützigen Vereines selbstlos und ohne Anspruch auf Gegenleistung verfolgt.
Der ideelle Bereich führt auch bei Überschüssen zu keiner steuerlichen Belastung.
In der Vereinspraxis ist es jedoch der Bereich in dem eher Verluste erzielt werden, d.h. die Ausgaben sind meist höher als die Einnahmen.
Typische Einnahmen:
- Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
- Spenden
- Zuschüsse von Verbänden, Gemeinden etc.
Typische Ausgaben:
- Mitgliederverwaltung (Porto, Telefon, EDV-Software, Büromaterial etc.)
- Vereinszeitung, Mitgliederrundschreiben
- Verbandsabgaben
- Mitgliederkosten für Ehrungen etc.
- Raumkosten des ideellen Bereichs
- Kosten von Vorstandsitzungen, Mitgliederversammlungen etc.
- Zuschüsse zu Vereinsaktivtäten wie Besichtigungsfahrten etc..
- Kosten des Spielbetriebs
- Kosten der Buchhaltung
- Abschreibungen für langlebige Wirtschaftsgüter des Vereins im ideellen Bereich.
- Alle sonstige Aufwendungen für satzungsbezogene Tätigkeiten die ohne Gegenleistung erbracht werden.
Körperschaftsteuerfrei: § 8 Abs. 5 KStG
Gewerbesteuerfrei: § 3 Nr. 6 GewStG
Umsatzsteuerfrei: (Mangels Leistungsaustausch, vergl. Abschn. 4 und 22 UStR)
Abgrenzungsmerkmal zum Zweckbetrieb: Fehlende Gegenleistung
Zur gedanklichen Abgrenzung zum Zweckbetrieb, der Vermögensverwaltung und dem steuerpflichtigen Wirtschaftsbetrieb, hilft der Hinweis, das die Aufwendungen und Erträge im ideellen Bereich ohne Bezug zu einander sind. Es findet kein Leistungsaustausch statt. Damit bleibt der ideelle Bereich – bis auf das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und die einzuhaltenen Anforderungen an die Steuerbegünstigung - ohne weitere steuerliche Bedeutung.