Geplante steuerliche Maßnahmen der neuen Bundesregierung
Die neue Bundesregierung hat die Amtsgeschäfte übernommen und im Koalitionsvertrag 2025 finden sich viele Vorhaben und Vereinbarungen, die Unternehmen und Steuerzahler entlasten sollen. Im Bereich der steuerlichen Gewinnermittlung von Unternehmen zur Stärkung des Standortes und Erhöhung des Wachstums sind einige der wichtigsten Vorhaben:
- Einführung einer degressiven Abschreibung für Unternehmen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 auf Investitionen. Hier soll ein degressiver Abschreibungssatz von 30 % ermöglicht werden. Es sollen damit verstärkt Anreize für Investitionen in die Transformation und Digitalisierung („Investitions-Booster“) geschaffen werden.
- Förderung der Autoindustrie und der Elektromobilität: Dienstwagen sollen als Elektrofahrzeuge weiterhin steuerlich gefördert werden. Dabei soll auch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 € erfolgen. Zudem sollen für Elektrofahrzeuge Sonderabschreibungen eingeführt werden, um die Transformation des Verkehrssektors zu fördern. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge soll bis 2035 verlängert werden.
- Keine Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Der Zuschlag soll in seiner derzeitigen Form bestehen bleiben, damit belastet er Unternehmenseinkünfte bei der Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer und Einzelunternehmer bei der Einkommensteuer weiterhin.
- Umsatzsteuer in der Gastronomie: Für diese Branche soll der Umsatzsteuersatz zum 1.1.2026 wieder auf 7 % gesenkt werden.
- Geplante Senkung der Energiekosten und der Stromsteuer: Unternehmen und Verbraucher in Deutschland sollen durch ein entsprechendes Maßnahmenpaket dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh entlastet werden. Dafür enthält der Koalitionsvertrag als Sofortmaßnahme die Senkung der Stromsteuer für Unternehmen und Privathaushalte auf das europäische Mindestmaß. Zudem sollen Umlagen und Netzentgelte reduziert werden.
Im Bereich der Einkommensteuer hat sich die Regierung – teilweise nur, wenn das Geld dazu da ist – auch einige wichtige Maßnahmen vorgenommen:
- Die Einkommensteuer soll zur Mitte der Legislaturperiode für kleine und mittlere Einkommen gesenkt werden.
- Es werden keine Tariferhöhungen, auch nicht zur sog. Reichensteuer, vereinbart.
- Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, werden steuerfrei gestellt.
Bei der Kapitalertragsteuer (z. B. Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne) hingegen sind bisher keine Änderungen angekündigt.
Autor:
Dipl. Volkswirt Stefan Lorenz, Wirtschaftsprüfer, Vorstand der Gonze & Schüttler AG.