Miteigentümer von Immobilien/Grundstücksgemeinschaften
Vermietung und Verpachtung: § 7 EStG (§ 7 Abs. 4 / § 7 Abs. 5 EStG)
Unterschiedliche Ausübung des Afa-Wahlrechts bei Miteigentümern
Steuerlich ist in bestimmten Fällen die degressive Abschreibung oder die lineare Abschreibung gem. § 7 EStG zulässig. Die Ausübung dieses Wahlrechts kann von Miteigentümern eines Wohngebäudes unterschiedlich gewählt werden. Dies entschied das Finanzgericht Schleswig-Holstein vom 3. 3.2005 (3 K 50146/03 EFG 05, 1026)
§ 7a Abs. 7 EStG schreibt bei mehreren Beteiligten eines Wirtschaftsgutes die einheitliche Wahl der Afa-Methode vor. Diese Regelung gilt jedoch nur für die erhöhte Afa oder Sonderafa. Bei den Abschreibungen gem. § 7 EStG handelt es sich jedoch um die normale Afa, welche linear oder degressiv in Anspruch genommen werden kann.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die Finanzverwaltung hat ihre Revision zurückgenommen.