Startseite >> Neue Beiträge auf G&S

GONZE & SCHÜTTLER - DIE BERATER AG
WIRTSCHAFTSBERATUNG   STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
LEIPZIG - DÖBELN - NIDDERAU

Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Steuertipps allgemein - Brandaktuell

 
Wichtige steuerliche und sonstige Änderungen ab 2009 oder früher

Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter: degressive Afa

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die nachdem 31.12.2008 und vor dem 1. 1.2011 angeschafft werden (für die Jahre 2009 + 2010) wurde wieder eine degressive Abschreibung in Höhe von max. 25% ermöglicht.

 

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ vom 21.12.2008

§ 7 Abs. 2 EStG

Arbeitgeberleistungen zur Förderung des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer

Arbeitgeber sollen motiviert werden Leistungen zur Förderung der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer anzubieten bzw. zu erbringen, ohne das dies negative steuerliche Konsequenzen für die Beteiligten hat. Maßnahmen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die den Anforderungen der §§20 und 20a des Fünften Sozialgesetzbuches genügen, bleiben bis zu einem Betrag von 500€ im Jahr je Arbeitnehmer steuerfrei. Es kann sich dabei um externe Kurse für beispielsweise Rückenschulungen oder um betriebliche Angebote der Prävention oder Gesundheitsförderung handeln.

 

Jahressteuergesetz 2009

§ 3 Nr. 34 EStG vom 19.12.2008

Düsseldorfer Tabelle – Anpassung ab 2009

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.  

 

Erbschaftsteuerreform

Die Neuregelungen zur Erbschaftsteuer wurden endgültig verabschiedet und sind zum 1.1.2009 in Kraft getreten. Betriebs- und Immobilienvermögen werden nun höher bewertet, aber gleichzeitig wurden neue Regelungen zur Steuerbefreiung und Steuerstundung eingeführt. So bleibt die Vererbung des Eigenheims an den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und an die Kinder unter bestimmten Umständen (Selbstnutzung) steuerfrei. Zusätzlich werden noch die persönlichen Steuerfreibeträge gewährt. Diese betragen für den Ehegatten 500.000€, für das Kind 400.000€ und für den Enkel 200.000€. Auch Betriebe können bei Fortführung durch den Erben steuerfrei erworben werden.

 

Erbschaftsteuerreformgesetz

(ErbStRG) vom 24.12.2008

EURO auch in der Slowakei

Seit dem 1. 1.2009 wird auch in der Slowakei mit dem Euro gezahlt. Der Euro ist nun in 16 der 27 EU-Mitgliedstaaten offizielles Zahlungsmittel. Der Euroraum umfasst mehr als 322 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Immobilienverkäufe / sonstige Wirtschaftsgüter

Für Erlöse aus Immobilienverkäufen bleibt es bei der bisherigen Spekulationsfrist von 10. Jahren. Für andere Wirtschaftsgüter die nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind, bleibt es bei der einjährigen Spekulationsfrist.

 

Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14. 8.2007

 

Investitionsabzugsbetrag

Erhöhung der Grenzwerte zum Investitionsabzugsbetrag

Kleinere und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden auf 335.000 EUR, 175.000 EUR und 200.000 EUR erhöht. 

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ vom 21.12.2008

Kapitaleinkünfte: Zinsen, Dividenden, Werbungskostenabzug, Sparerfreibetrag

Mit Einführung der so genannten Abgeltungssteuer werden Steuern auf Zinsen und Dividenden pauschal mit einem festen Satz von 25% erhoben. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und die anteilige Kirchensteuer. Eine weitere Nachversteuerung im Rahmen der Einkommensteuererklärung ist nicht erforderlich. Liegt der persönliche Steuersatz unter der 25%igen Abgeltungssteuer, besteht die Möglichkeit die Erträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu versteuern. Die zuviel gezahlte Steuer (Abgeltungssteuer) wird dann zurückerstattet. Die Dividenden – die bisher nur zur Hälfte als steuerpflichtige Einnahmen berücksichtigt wurden, fließen in voller Höhe in die Besteuerung ein. Die neue Regelung betrifft jedoch nur Einnahmen die nach dem 31.12.2008 zufließen.

 

Der Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften wurde gestrichen. Ab dem Jahre 2009 können keine Werbungskosten wie Depotgebühren oder Schuldzinsen auf kreditfinanzierte Kapitalanlagen steuerlich geltend gemacht werden. Diese Neuregelung ist in der Fachwelt umstritten und wird sicherlich Gegenstand von steuerlichen Gerichtsverfahren werden. Insbesondere bei Kreditfinanzierten Kapitalanlagen sollte eine Umschichtung überdacht werden.

 

Der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag wurden durch den neuen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € (Ehegatten 1.602 €) ersetzt. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages können dann - wie bisher - Freistellungsaufträge an die Geldinstitute erteilt werden.

 

Für Bürger, insbesondere für Rentner mit geringem Einkommen, sollten soweit die Zinseinnahmen den Sparerpauschbetrag übersteigen eine NV-Bescheinigung beantragt werden.  

Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14. 8.2007

§§ 20, 23, 32d EStG

§ 20 Abs. 4 EStG 

Kapitaleinkünfte:

Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen (Spekulationsgewinne)

Die einjährige Spekulationsfrist und auch das Halbeinkünfteverfahren (für Privatanleger) wurden abgeschafft. Die Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren etc. unterliegen ebenso der 25%igen Abgeltungssteuer. Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen des Wertpapiergeschäftes. Rechtssystematisch wurden die Wertpapierspekulationen den Kapitaleinkünften zugeordnet. Verluste aus Wertpapierverkäufen können nur noch mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnet werden. Die Neuregelung gilt nur für Wertpapiere die nach dem 31.12.2008 angeschafft werden. Die vorher angeschafften und länger als ein Jahr gehaltenen Papiere können auch nach dem 31.12.2008 noch steuerfrei verkauft werden.

Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14. 8.2007

§§ 20, 23, 32d EStG

Kapitaleinkünfte: Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden unabhängig von der Beteiligungshöhe als Einkünfte aus Kapitalvermögen analog zu den Gewinnen aus Aktienverkäufen besteuert.

Eine Ausnahmeregelung lässt der Gesetzgeber für Unternehmer zu, die Ihre Unternehmen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft, Bsp. GmbH, führen und ihren Geschäftsanteil finanziert haben.

Die Ausnahmeregelung räumt dem betroffenen Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein, das ihm ermöglicht die Besteuerung der Kapitalerträge (i.S. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG) aus einer Kapitalgesellschaft aus der Abgeltungssteuer heraus zu nehmen.

 

Bedingungen: Mindestbeteiligung von 25% oder mindestens 1% und berufliche Tätigkeit für diese Kapitalgesellschaft.

(Lt. Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2008 § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG neu)

 

Durch die Ausübung des Wahlrechts erfolgt die Besteuerung der Kapitalerträge aus der Unternehmensbeteiligung im Rahmen des neu eingeführten Teileinkünfteverfahrens.

Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14. 8.2007

Jahressteuergesetz 2009

Kapitaleinkünfte im Betriebsvermögen

Für Erträge aus Kapitalanteilen die im Betriebsvermögen gehalten werden, wurde das so genannte Teileinkünfteverfahren eingeführt, dass einige Sonderregelungen beinhaltet. 40% der Einkünfte bleiben steuerfrei. Für 60% der Einkünfte erfolgt die Besteuerung zum Regelsatz.

 

Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14. 8.2007

§§ 3 Nr. 40,  3c Abs. 2 EStG

 

Ab Januar 2009 wurde das Kindergeld erhöht. Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind werden jeweils 164€,  für das dritte Kind 170€ und ab dem vierten Kind einheitlich 195€. Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde von bisher 5.808€  auf 6.024€ je Kind angehoben.

Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen

Familienleistungsgesetz FamLeistG

vom 22.12.2008

Kurzarbeitergeld

Die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte die bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkung Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben wurde von 12 auf 18 Monate verlängert.

 

Kfw – Finanzierungshilfen aufgestockt

Für kleinere und mittelständische Unternehmen die von ihrer Hausbank kein Darlehen bekommen, soll (nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums) die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einspringen. Sie stellt für diesen Zweck günstige Kredite im Umfang von bis zu 15 Milliarden Euro bereit. Die Bürgschaft für die Rückzahlung übernimmt der Bund. Das Darlehensprogramm der KfW läuft bis Ende 2009.

 

Krankenversicherung / Arbeitslosenversicherung

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt ab dem neuen Jahr ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich eines Zusatzbeitrags von 0,9 Prozent. Wer keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, muss Mitglied einer privaten Krankenkasse werden. Mit der Versicherungspflicht entsteht zugleich auch ein Versicherungsschutz für alle Menschen in der Pflegeversicherung. In der privaten Krankenversicherung werden ein Basistarif sowie die teilweise Übertragbarkeit von Altersrückstellungen eingeführt, womit ein Wechsel des Versicherungsunternehmens auch für Privatversicherte ab jetzt erheblich leichter wird.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde zum 1. 1.2009 von 3,3% auf 2,8% abgesenkt.

 

 

Pendlerpauschale

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale können nun rückwirkend für die Jahre 2007 und 2008 auch die Fahrtkosten zur Arbeit für die ersten 20 km wie Werbungskosten abgezogen werden. Alle neu ergehenden Steuerbescheide werden dem Rechnung tragen. Alle Bescheide, die unter Berücksichtigung der gekürzten Pauschale vorläufig ergangen sind, werden von den Finanzämtern geändert bis spätestens Ende März 2009, soweit sich das Urteil steuerlich auswirkt. Die Rückwirkung gilt jedoch auch für die Berechnung der Einkunftsgrenzen beim Kindergeld, den Fahrtkosten zur Fort- und Weiterbildung, den Werbungskosten von unterstützten Familienangehörigen und auch bei der Pauschalversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Hier ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, damit keine Steuervergünstigungen verloren gehen.

 

Privathaushalt

Die Höchstbeträge zur steuerlichen Berücksichtigung von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im privaten Haushalt wurden verdoppelt. Ab Januar 2009 sind 20% der Arbeits- und Fahrtkosten von maximal 6.000€ steuerlich abzugsfähig. Der Steuerabzugsbetrag beträgt damit maximal 1.200€.

 

Für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen im Privathaushalt – die nicht unter die Regelungen für Handwerkerleistungen fallen, wie beispielsweise Kinderbetreuungs- und Pflegeleistungen, Haushaltshilfen etc., wurde die Förderung einheitlich auf 20% der Aufwendungen ausgeweitet. Die Höchstförderung beträgt damit 4.000€ im Kalenderjahr bei Aufwendungen in Höhe von 20.000€. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen eines 400Euro-Jobs beträgt die Höchstförderung – wie bisher – maximal 510 Euro.

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung vom 21.12.2008

 

 

 

 

Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen

Familienleistungsgesetz FamLeistG

vom 22.12.2008

Steuerhinterziehung – Strafverfolgungsverjährung

Die bisherige fünfjährige strafrechtliche Verjährungsfrist wurde auf zehn Jahre verlängert werden. Betroffen hiervon sind alle Straftaten die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes – nach der bisherigen fünfjährigen Verjährungsfrist - noch nicht verjährt waren.

Jahressteuergesetz 2009

§ 376 AO vom 19.12.2008

Steuerklassen / Ehegattensplitting

Lohn- und Gehaltsabrechnung / Ehegatten

Verschoben auf 2010: Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV können sich wahlweise die insgesamt anfallende Lohnsteuer im Verhältnis der Bruttolöhne zuordnen lassen (s.g. optionales Faktorverfahren). Auf Antrag erfolgt der Eintrag der ermittelten Prozentsätze auf der Lohnsteuerkarte. Damit kann eine gerechtere Aufteilung der Grundfreibeträge und des Ehegattensplittings gegenüber der bisherigen Steuerklassenkombination III/V erfolgen.

Jahressteuergesetz 2009

§ 39f EStG vom 19.12.2008

Tagesmütter: Besteuerung der Einkünfte ab 2009

Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Tagespflegepersonen die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen. Damit müssen auch Tagesmütter oder  Tagesväter, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden, die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Steuerpflichtig ist der Gewinn, d.h. die Ausgaben sind von den Einnahmen abzuziehen. Typische Ausgaben sind: Raumkosten, Telefon-/ Telekommunikationskosten,  Mobiliar, Spiel- und Bastelmaterialien, Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Fachliteratur, Weiterbildungskosten und sonstige durch die Tätigkeit veranlasste Aufwendungen. Um den Buchhaltungsaufwand hierzu reduzieren, kann anstatt der Einzelaufwendungen eine Betriebskostenpauschale (2008 = 245€ / 2009 = 300€) angesetzt werden. Die Pauschale bezieht sich auf eine Betreuungszeit von acht Stunden (Vollzeitkind) und mehr pro Kind und Tag. Bei weniger Stunden verringert sie sich anteilig.

 

 

Umsatzsteuer: keine Umsatzsteuer bei Heilbehandlungen

Ambulante als auch stationäre Heilbehandlungen sind EU-einheitlich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.

 

 

Zoll bei Auslandsreisen

Ab dem 1. Dezember 2008 wurden die Freigrenzen für Reisemitbringsel aus dem Ausland deutlich erhöht: Wer mit dem Flugzeug oder Schiff einreist, darf Waren für den persönlichen Bedarf, für Familienangehörige oder als Geschenk im Wert bis zu 430 Euro mitbringen. Für die Einreise auf anderen Verkehrswegen gilt eine Freimenge von 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der bisherigen Grenze von 175 Euro.

 

 

 

 

>>zurück zur Übersicht

 

Aktualisiert (26. Juli 2010)

 

oder durchsuchen Sie alternativ
auch unser
Steuerlexikon
...hier

Login