Vertretung in Steuerstrafrechtssachen
Sie suchen eine professionelle Verteidigung in einer Steuerstrafsache ?
Wir verteidigen bundesweit in allen Steuerstrafsachen vor den Finanzbehörden (Steuerfahndung / Zoll) und vertreten Sie mit unseren festen Kooperationspartnern (Rechtsanwalt / Strafverteidiger) vor dem Strafgericht.
Hinweis: Wir arbeiten auch für andere Steuerberater zur Vertretung ihrer Mandanten!
Beim Steuerstrafrecht handelt es sich um ein sogenanntes Blankettstrafrecht. Dies bedeutet hier vereinfacht, dass strafrechtliche Normen auf das Steuerrecht verweisen und damit eine strafrechtliche Vertretung ohne Kenntniss der steuerrechtlichen Normen unmöglich ist. Die Schwierigkeit der Materie erfordert eng zusammenarbeitende Spezialisten mit einer einschlägigen rechtsdisziplinübergreifenden Berufserfahrung. Um dies zu verdeutlichen: Die strafrechtliche Beurteilung (Schwere der Tat, Strafmaß) des Tatvorwurfs der Steuerhinterziehung von beispielsweise 50.000 €, fällt gänzlich anders aus, wenn sich bei akribischer Überprüfung des steuerlichen Sachverhaltes herausstellt, dass dieser steuerrechtlich falsch beurteilt wurde oder sich die Steuerlast aufgrund von bisher nicht erkannten / genutzten Steuerminimierungsmöglichkeiten auf 2.500€ reduziert. Aus der Presse sind viele Verfahren bekannt, in denen sich Strafrechtsexperten am Ende alleine auf das Ermittlungsergebnis der Finanzbehörden / Staatsanwaltschaft verlassen musste, weil sie zu spät in das Verfahren eingestiegen sind und/oder die steuerrechtlichen Einzelsachverhalte nicht verstanden. Insbesonder bei kleineren Verfahren sind hier auch die Gerichte überfordert und es obliegt alleine dem Verteidiger und seiner Fachkenntnis hier Klarheit im Sinne des Beschuldigten zu schaffen.
Die Gonze & Schüttler AG verfügt über eine jahrzehntelange einschlägige Erfahrung in der Vertretung / Verteidigung von Bürgern in Steuerstrafsachen. Ein hohes Maß an Diskretion und das Ziel einen Strafprozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden sind hier das Maß der Dinge. Alle Steuerstrafsachen der vergangenen zehn Jahre konnten zur Zufriedenheit der Mandanten erledigt werden.
Alles Weitere besprechen wir ggf. im persönlichem Gespräch.
Möglicher Anlass zur Kontaktaufnahme:
- Erstellung einer Selbstanzeige
- Eingang eines Schreibens zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung oder des Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz.
- Eingang eines Strafbefehls
- Maßnahmen der Steuerfahnung
- Besonderer Beratungsbedarf zur Offenbarung von Steuerstraftaten
Notfallnummer für dringende Fälle: Tel. 06187 / 920 820
E-Mail:
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