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Leistungskatalog

Vertretung in Steuerstrafrechtssachen

Sie suchen eine professionelle Verteidigung in einer Steuerstrafsache ?
Wir verteidigen bundesweit in allen Steuerstrafsachen vor den Finanzbehörden (Steuerfahndung / Zoll) und vertreten Sie mit unseren festen Kooperationspartnern (Rechtsanwalt / Strafverteidiger) vor dem Strafgericht.

Hinweis: Wir arbeiten auch für andere Steuerberater zur Vertretung ihrer Mandanten!

Beim Steuerstrafrecht handelt es sich um ein sogenanntes Blankettstrafrecht. Dies bedeutet hier vereinfacht, dass strafrechtliche Normen auf das Steuerrecht verweisen und damit eine strafrechtliche Vertretung ohne Kenntniss der steuerrechtlichen Normen unmöglich ist. Die Schwierigkeit der Materie erfordert eng zusammenarbeitende Spezialisten mit einer einschlägigen rechtsdisziplinübergreifenden Berufserfahrung. Um dies zu verdeutlichen: Die strafrechtliche Beurteilung (Schwere der Tat, Strafmaß) des Tatvorwurfs der Steuerhinterziehung  von beispielsweise 50.000 €, fällt gänzlich anders aus, wenn sich bei akribischer Überprüfung des steuerlichen Sachverhaltes herausstellt, dass dieser steuerrechtlich falsch beurteilt wurde oder sich die Steuerlast aufgrund von bisher nicht erkannten / genutzten Steuerminimierungsmöglichkeiten auf 2.500€ reduziert. Aus der Presse sind viele Verfahren bekannt, in denen sich Strafrechtsexperten am Ende alleine auf das Ermittlungsergebnis der Finanzbehörden / Staatsanwaltschaft verlassen musste, weil sie zu spät in das Verfahren eingestiegen sind und/oder die steuerrechtlichen Einzelsachverhalte nicht verstanden. Insbesonder bei kleineren Verfahren sind hier auch die Gerichte überfordert und es obliegt alleine dem Verteidiger und seiner Fachkenntnis hier Klarheit im Sinne des Beschuldigten zu schaffen.   

Die Gonze & Schüttler AG verfügt über eine jahrzehntelange einschlägige Erfahrung in der Vertretung / Verteidigung von Bürgern in Steuerstrafsachen. Ein hohes Maß an Diskretion und das Ziel einen Strafprozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden sind hier das Maß der Dinge. Alle Steuerstrafsachen der vergangenen zehn Jahre konnten zur Zufriedenheit der Mandanten erledigt werden.

Alles Weitere besprechen wir ggf. im persönlichem Gespräch.

Möglicher Anlass zur Kontaktaufnahme:

  1.  Erstellung einer Selbstanzeige
  2.  Eingang eines Schreibens zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung oder des Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz.
  3.  Eingang eines Strafbefehls
  4.  Maßnahmen der Steuerfahnung
  5.  Besonderer Beratungsbedarf zur Offenbarung von Steuerstraftaten

Notfallnummer für dringende Fälle: Tel. 06187 / 920 820 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Klicken Sie hier zu weiteren Infos zu Steuerstrafsachen!  

 

Beratung zur privaten Vermögensplanung

Leistungen zur privaten Vermögensplanung 
  • Erstellung und Pflege einer jährlichen Vermögensübersicht
  • Erstellung einer Selbstauskunft zur Erlangung eines positiven Bankenrating
  • Beratung zur Erbschaftssteuer
  • Beratung zur privaten Altersversorgung und zum Vermögensaufbau
  • Beratung zur Optimierung der Immobilienfinanzierung
  • Unterstützung bei Bankgesprächen zur Neufinanzierung, Umschuldung, und Kapitalanlagen

Gerade die bereits seit Jahren erwerbstätigen Bürger und Familien haben sich im Laufe der Zeit einen Vermögensstock aus verschiedenen Kapitalanlagen „zusammengearbeitet“. Dies oft ungesteuert, aus der jeweiligen Lebenssituation heraus. Die Anlagen reichen vom Sparbuch über Wertpapieranlagen und Kapitallebensversicherungen bis zum umfangreichen Immobilienbesitz. Mit zunehmenden Lebensalter stellen sich Fragen wie, „reicht das Angesparte für die Altersversorgung ?“ oder „ist meine Vermögensanlage zukunftssicher ?“ usw.. Aber auch die kreditgebenden Banken fordern eine jährliche Übersicht über die Entwicklung des Vermögens und der finanzierten Anlagen zur Entscheidung über weitere Kredite oder die Höhe der Zinsen. Dies nach den neuen Vorschriften von BASEL II.

Im Rahmen einer privaten Vermögensanalyse werden alle Vermögenswerte mit ihren unterschiedlichen Laufzeiten und Liquiditätszu- und -abflüssen erfasst und jährlich aktualisiert. Eine Hochrechnung unter der Vorgabe von Entwicklungsprognosen und Trends ist dann erst möglich. Damit wird transparent, wie sich das angesparte Vermögen und die evtl. noch vorhanden Schulden in den nächsten Jahren entwickeln. Dann ist zu prüfen, ob mit neuen oder geänderten Anlegestrategien gegengesteuert werden muss, um die gewünschten Ziele zu erreichen.  Notwendige Entscheidungen können nun gemeinsam besprochen und vom Mandanten getroffen werden.

Aufgrund unzähliger Bankgespräche und Bankkontakte verfügen die Berater der Gonze & Schüttler AG über das nötige Know-how Sie bei den notwendigen Bankgesprächen zu unterstützen und Ihre Leistung und Ihr Vermögen zu präsentieren.

Dies um für Sie ein Optimum an Ergebnis zu erzielen.
 

Betreuung und Erledigung von
Buchhaltungsarbeiten

Rechnungswesen / Buchhaltung:
 
 
 

Wir machen nur das – was Sie selbst nicht leisten können!

Dies von der Hilfe zur Selbsthilfe bis zur vollständigen Erledigung aller Arbeiten! 

Es beginnt mit der Beratung zur Einrichtung eines leistungsfähigen Rechnungswesens. Je nach den Erfordernissen und Möglichkeiten des Unternehmens können die notwendigen Arbeiten im Unternehmen oder in der Steuerkanzlei durchgeführt werden. 

Von der einfachen Buchhaltung bis zur ausgefeilten Kostenstellenrechnung (Projekt- / Baustellenabrechnung) reicht das Leistungsspektrum. 

Wir machen Ihr Rechnungswesen zu einem zeitnahen und aussagekräftigen Entscheidungsinstrument. 

Als  Mandant haben Sie  die Wahl, ob Sie selbst buchen oder ob unsere Mitarbeiter buchen! Ob die Auswertungen auf Ihrem PC oder in unserer Kanzlei oder sogar gleichzeitig im Betrieb und der Kanzlei erfolgen. Im Zeitalter des Internets sind hier alle Varianten denkbar. Beispielsweise könnten Sie die Bankbewegungen (Onlinebanking) und Rechnungsaus- und eingänge selbst verbuchen. Diese Vorgänge werden ohnehin von Ihnen "in die Hand" genommen. Den Rest erledigen dann wir kostengünstig für Sie. 

Die monatlichen Auswertungen werden gemeinsam besprochen und die Konsequenzen hieraus erörtert. 

Die Buchhaltung wird so eingerichtet, dass die Ergebnisse hieraus für Ihre Kalkulation und Finanzplanung direkt verwertbar sind. 

Wir schulen Sie im Umgang mit den laufenden Auswertungen aus der Buchhaltung. Wir schaffen Auswertungen die für Sie lesbar und verwertbar und damit von großem Nutzen sind. 

  • Wir arbeiten mit Ihrer – bereits vorhandenen – Softwarelösung!
  • Wir beraten Sie zur Einführung erprobter Softwarelösungen!
  • Wir informieren Sie über den Einsatz der als „Unternehmensstandard“ zu bezeichneten DATEV-Lösung!

Unsere Branchenerfahrung führt zum Know-how-Transfer in Ihren Betrieb.

 

Leistungsumfang Standardbuchhaltung:

- Belegannahme (Gespräch mit Mandatsverantwortlichen / Buchhalter)

- Check (Bearbeitung / Klärung Buchungsprotokoll Vormonat)

- Kontierung / Verbuchung der Belege (je nach Vereinbarung)

- Kontenabstimmung / interne Prüfvorgänge

- Auswertungscheck (BWA - Plaubilisierung etc. nach G&S Checkliste)

- Übergabe der Belege (Mandantengespräch soweit erforderlich)

- evtl. Nachbearbeitung nach Klärung / Mandanteninfo

Fazit: eine ordentliche und aussagekräftige Monatsbuchhaltung ermöglicht zeitnah erforderliche unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem kanzleispezifischen Know how!

 
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