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Reisekostenpauschbeträge Inland 2023

1. Doppelte Haushaltführung 

1.1. Kilometersätze

       Erste Hin- und letzte Rückfahrt: km-Sätze à „dienstlich“
       Wochenheimfahrt: Entfernungspauschale: 0,30 € 1.-20. Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer und unbegrenzt; 
       Statt Heimreise: 15 Minuten Telefonat/Woche

1.2. Verpflegung                            

        Für maximal 3 Monate:                   28 € pro Kalendertag; 

        Für mindestens 8 Stunden:             14 € 

        An- und Abreisetag                       14 €  

1.3. Zweitwohnung

Bei eigenem Hausstand zeitlich unbegrenzt laut Nachweis (nicht überhöht!) oder pauschal durch Arbeitgeber für die ersten 3 Monate 20 €, dann 5 € je tatsächlicher Übernachtung.

  

2. Kilometersätze 

2.1. Motorrad u.a.   - dienstlich -

Je gefahrenen Kilometer Motorrad/-roller:   0,20 €
Je gefahrenen Kilometer Moped/Mofa:         0,20 €
Je gefahrenen Kilometer Fahrrad:                 0,00 €

2.2. Pkw    - dienstlich -

Je gefahrenen Kilometer 0,30 €          

2.3. Wohnung und Arbeitsstätte

Entfernungspauschale (verkehrsmittelunabhängig): 0,30 € 1.bis 20. Kilometer, 0,38 € ab 21. Kilometer
Für den eigenen Pkw unbegrenzt, sonst max. 4.500 € oder Fahrkarte. 

3. Sachbezüge

  • Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten (max. 40 € je Essen): Sachbezugswert für Frühstück 2,00 €, Mittag-/Abendessen je 3,80 € (Gilt auch im Ausland)

4. Übernachtung        - dienstlich -

  • Gemäß Einzelnachweis ggf. abzüglich 5,60 € für Frühstück oder pauschale Erstattung durch Arbeitgeber mit 20 €
  • Mehrtägige Reisen: Wahlmöglichkeit pro Tag - auch Ausland!

  

5. Verpflegungsmehraufwand  

5.1. Ohne Übernachtung

Abwesenheitszeiten werden dem Tag der überwiegenden Abwesenheit zugerechnet, wenn die Tätigkeit nach 16.00 Uhr begonnen und vor 8 Uhr am nächsten Kalendertag beendet wird.

5.2. pro Kalendertag

  • Abwesenheit mindestens 8 Stunden:                                     14 €
  • An- und Abreisetag:                                                              14 €
  • Abwesenheit eines vollen Kalendertages = 24 Stunden:         28 €  

Einzelnachweis: Vorsteuerabzug für Übernachtung und Verpflegung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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