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Die nachfolgenden Links, Infos + Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.

Anmelde- und Abführungspflicht bei der Kapitalertragsteuer

Die Regelung bei der Anmeldung und Abführung der Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungenist von besonderer Bedeutung für Kapitalgesellschaften. Demnach haben die Abzugsverpflichteten zeitgleich mit der Gewinnausschüttung an den Anteilseigner die Steuerabzugsbeträge an das zuständige FA abzuführen. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2005.

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Aktualisiert (15. September 2014)

 

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