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Rentner und Pensionäre

Zu den Mandanten der Gonze & Schüttler AG zählen - spätestens seit der Änderung der Besteuerung von Altersbezügen im Jahre 2005 - ein hohe Anzahl von Ruheständlern. In persönlichen vertraulichen Beratungsgesprächen werden in der Regel einmal im Jahr alle steuerlich relevanten Dinge besprochen. Dies von der Erstellung der Einkommensteuererklärung, der richtigen steuerlichen Einordnung der Rentenbezüge bis zur Frage von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation.

Aber auch Fragen wie "besteht überhaupt eine Steuerpflicht" oder "habe ich Anspruch auf die Rückerstattung von Zinsabschlagsteuern" gehören zum Beratungsalltag. Insbesondere bei Rentnern, die sich bereits seit Jahren im Ruhestand befinden und keine Steuererklärung mehr abgegeben haben, gilt es zu prüfen, inwieweit ihre Einkünfte zu einer Steuerbelastung führen und ob Steuererklärungen für die vergangenen Jahre noch abzugeben sind. Nur durch eine sorgfältige und vertrauensvolle Analyse des Sachverhaltes kann hier rechtzeitig geprüft und erkannt werden, ob ggf. Steuer- und Zinsnachforderungen oder sogar ein Steuerstrafverfahren droht.  

 

Fakten:

  1. Alle Beratungen erfolgen im persönlichen vertrauensvollen Gespräch
  2. Ergebnisse werden im Gespräch sofort und verständlich präsentiert
  3. Die Berater der Gonze & Schüttler AG beraten alljährlich eine hohe Zahl von Altersruheständlern
 

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