Auflagen an den gemeinnützigen Verein

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Welche Auflagen muss der gemeinnützige Verein erfüllen ?

Regelmäßige Überprüfung durch das Finanzamt ob, die tatsächlichen Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet war und die Bestimmungen der Satzung beachtet wurden. (§ 63 AO).

Siehe Freistellungsbescheid:

„Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen auch von der tatsächlichen Geschäftsführung abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt – ggf. im Rahmen einer Außenprüfung – unterliegt.

Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und die Bestimmungen der Satzung beachten.

Auch für die Zukunft muss dies durch ordnungsmäßige Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen werden (§ 63 AO).“

Bei neuen, als gemeinnützig anerkannten Vereinen, gilt die Bescheinigung in der Regel 18 Monate ab Ausstellung. Dies bedeutet, dass nach dem ersten Vereinsjahr dem Finanzamt die erforderlichen Unterlagen zu Erlangung einer neuen Freistellungsbescheinigung vorzulegen sind.

Bei wiederkehrenden Bescheinigungen gelten diese i.d.R. drei Jahre nach Ausstellung. Hier sind die erforderlichen Unterlagen für nach jeweils drei abgelaufenen Vereinsjahren dem Finanzamt vorzulegen um eine neue Freistellungsbescheinigung zu erlangen. Nach dem Ablauf von fünf Jahren – seit Ausstellung des Freistellungsbescheides –  darf der Verein unter Hinweis auf diesen Freistellungsbescheid keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen.

Hinweis zur Rückwirkung:

Die Prüfung / Feststellung umfasst jeweils den abgelaufenen Zeitraum. Damit droht bei Verfehlungen und Verlust der Gemeinnützigkeit der Verlust der Privilegien für den abgelaufenen aber nicht geprüften bzw. anerkannten Zeitraum.

Nachweise: (Umfang je nach Größe des Vereins)

1. Tätigkeitsbericht des Vorstandes

2. Beschlüsse/Protokolle der Mitgliederversammlungen

3. Einnahmen/Ausgabenrechnung mit Erläuterungen

  • Belege
  • Spendenbuch/Spendennachweise

4. Vermögensaufstellung mit Erläuterungen

5. Anlagenverzeichnis

6. Mittelverwendungsrechnung soweit aus dem Abschluss nicht erkennbar

Alle Links, Infos und Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.