Auswärtstätigkeit im Ausland: Auslandsreisekosten

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Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab 01.01.2023 (Alle Angaben ohne Gewähr!):

Die für Reisetage ab 01.01.2023 in den einzelnen Ländern geltenden Auslandsreisekostensätze können Sie nachfolgendem Link entnehmen. Soweit einzelne Länder in dieser Tabelle nicht genannt sind, ist der für Luxemburg geltende Pausch- und Höchstbetrag anzusetzen. Sind Übersee- und Außengebiete eines Landes nicht gesondert aufgeführt, gilt der für das Mutterland maßgebliche Pausch- und Höchstbetrag.

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab 01.01.2023

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