Der Tätigkeitsbereich der Vermögensverwaltung des Vereins

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Viele Vereine bilden im Laufe der Zeit aus unterschiedlichsten Anlässen Vermögen. Hierbei kann es sich um angesammeltes Barvermögen (Festgeldkonten etc.) handeln, dass zur finanziellen Absicherung der Vereinsaktivitäten benötigt wird oder/und um Grundbesitz des Vereins. Die typischen Einnahmen hieraus resultieren dann aus Zinsen und Miete bzw. Pacht.

Mit der Vermögensverwaltung werden zwar keine steuerbegünstigten Zwecke verfolgt. Dennoch ist der Bereich der Vermögensverwaltung von der Körperschaftssteuer (§ 5 Nr. 9 KStG) und von der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 GewStG) befreit. Die Umsatzsteuer ist auf 7% ermäßigt  (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG). Dies setzt jedoch voraus, das im Rahmen der Vermögensverwaltung keine steuerschädlichen Betätigungen erfolgen.

Steuerschädlich ist:

  • Wenn die Vermögensverwaltung zum Selbstzweck des Vereines wird.
  1. Wertpapierspekulationen etc.
  • Wenn mit der Vermögensverwaltung eine nach außen gerichtete nachhaltige wirtschaftliche Betätigung verfolgt wird.
  1. An- und Verkauf von Immobilien, ständige Umschichtungen, Investitionen zur Gewinnmaximierung u.ä.
  • Wenn im Bereich der Vermögensverwaltung nachhaltig Verluste erzielt werden (Totalperiode)

Auf den tatsächlichen Umfang / Aufwand der Vermögensverwaltung kommt es nicht an. Eine Vermögensverwaltung kann auch bei umfangreichen Immobilienvermögen, bei gewerblicher Weitervermietung und einem erheblichen Verwaltungsaufwand vorliegen (BFH  v. 21. 8.2005, BStBl. II 1986, 88)

Typische Einnahmen:                

  • Zinseinnahmen
  • Miet- und Pachteinnahmen

Typische Ausgaben:

  • Depotgebühren
  • Herstellungs- / Renovierungskosten
  • Abschreibungen
  • Versicherungen
  • Darlehenszinsen zur Immobilienfinanzierung

Alle Links, Infos und Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.