Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens / einer selbstständigen Tätigkeit

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Nach den Auswertungen des statistischen Bundesamtes sind in Deutschland mehr als 3,5 Millionen Unternehmen registriert. Jedes Jahr kommen eine Vielzahl von Unternehmen hinzu und in jedem Jahr wird eine Vielzahl von Unternehmen geschlossen. Für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist u.a. auch die gewählte Rechtsform mitentscheidend. So ist der Rechtsformwahl bereits bei der Gründung eines Unternehmens oder dem Gang in die Selbstständigkeit eine große Bedeutung beizumessen.

  • Die denkbaren Rechtsformen eines Unternehmens sind vielfältig und für viele kaum zu überblicken.

    Hier ein – nicht vollständiger – Abriss:

    • Freiberufler (Katalogberuf gem. § 18 EStG)
    • Selbstständiger / Gewerbetreibender (Gewerbeordnung, § 2 HGB)
    • Gewerbetreibender / Grundhandelsgewerbe (§ 1 HGB)
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 BGB)
    • Partnerschaftsgesellschaft
    • Offenen Handelsgesellschaft – OHG
    • Kommanditgesellschaft
    • Kapitalgesellschaft (GmbH + AG)
    • Mischformen vorgenannter Gesellschaften

    Es beginnt mit dem Selbstständigen, Freiberufler, Einzelunternehmer/Gewerbetreibenden, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der Partnerschaftsgesellschaft, der Offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft, der stillen Gesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Aktiengesellschaft, der Sonderformen wie GmbH & Co. KG, kleinen GmbH – Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, den ausländischen Gesellschaftsformen wie der „Ltd“ und einer Reihe weiterer Spezialformen wie der Genossenschaft u.a..

    Die verschiedenen Unternehmensformen unterscheiden sich unter anderem in Fragen der persönlichen Haftung, der Besteuerung, der Buchführungspflichten und der Beteiligungsmöglichkeiten. Hinzu kommen steuerliche Sondergestaltungen wie der sogenannten „Betriebsaufspaltung“. Für den Unternehmensgründer scheiden aber berufstypisch bereits eine Reihe von Rechtsformen aus. Beispielsweise kann ein „Freiberufler“, wie ein Rechtsanwalt, seine berufliche Tätigkeit nicht im Rahmen einer Offenen Handelsgesellschaft betreiben, aber im Rahmen einer hierfür geschaffenen Partnerschaftsgesellschaft. Der Regelfall  ist bei einem Gründer das Einzelunternehmen. Bei mehreren Gründern entsteht zwangsläufig eine Personengesellschaft, die systembedingt bereits einen höheren Beratungsbedarf erfordert. Bei der Unternehmensgründung sind somit eine Reihe von Fragestellungen und Konstellationen zu klären und zu gewichten um hier das Richtige zu wählen und die Entscheidungen vor dem Start zu treffen. Insbesondere bei einer Gründung mit mehreren Personen, sind spätere Vertragsänderungen oder Entscheidungskorrekturen nur noch schwer möglich.

    Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Fragestellungen:

    1. Kosten der Unternehmensgründung
    2. Schnelligkeit der Unternehmensgründung
    3. Vorgaben durch die Art und Größe der geplanten beruflichen Existenz  (Freiberufler/Gewerbetreibender, Berufs-/ Meistertitel, Konzessionen, Lizenzen, Auflagen der Berufskammern, IHK, Rechnungslegungsvorschriften u.a.).
    4. Haftungsverhältnisse / Abwendung von Risiken
    5. Wirtschaftlicher Status des Gründers
    6. Unternehmensgründung mit mehreren Gesellschaftern / Kooperationsfähigkeit
    7. Abgrenzung unternehmerischer Risiken von der Privatsphäre
    8. Beschränkung des unternehmerischen Risiko auf das eingesetzte Kapital
    9. Abgrenzung des unternehmerischen Finanzhaushaltes mit dem privaten Finanzhaushalt

    10.  Marketing strategische Überlegungen

    11.  Überlegungen zur Unternehmensfinanzierung

    12.  Steuerliche Überlegungen

    13.  Insolvenzantragspflicht und Straftatbestände in der Unternehmenskrise

    Gemeinsam mit seinem Berater wird der Gründer ein Anforderungsprofil mit seinen individuellen Ansprüchen an die Rechtsform des Unternehmens erstellen. Nach einer individuellen Gewichtung der Entscheidungspunkte können diese dann im Rahmen eines

    Rechtsformvergleiches an Hand einer Entscheidungstabelle berücksichtigt werden. Hier ist fundierter Rat gefragt. Aber auch nach der Unternehmensgründung oder bei seit Jahren am Markt bestehenden Unternehmen ist ein regelmäßiger Rechtsform-Check unumgänglich um den sich ständig ändernden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Dies auch, um letztlich die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder gar zu verbessern. Um hier zu einer objektiven und zielführenden Entscheidung zu kommen, bedarf es fachkundigen Rat von erfahrenen Beratern. Optimal wenn hier, wie in unserem Hause Steuerberater mit Rechtsanwälten Hand in Hand arbeiten und dem Ratsuchenden konkrete Entscheidungshilfen geben können. Nach der Entscheidung zur Rechtsform gilt es dann die vertraglichen Regelungen auszuformulieren und alles Erforderliche in die Wege zu leiten.

    Dieter P. Gonze, Stb.

4.10.2012

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