Wichtige Informationen zur Berufsausbildungsförderung nach dem BAFÖG

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Der BAföG-Höchstsatz ändert sich ab dem Wintersemester 2024/2025 auf 992 € monatlich (bisher 934 €) und gilt für einen auswärtig untergebrachten Studenten.

In einem dauerhaften Nebenjob dürfen BAföG-Empfänger monatlich 538 € hinzuverdienen.

Weitere Infos zum BAföG im Internet unter:

–   www.BAföG.de

–   www.bafoeg-aktuell.de

–   BAföG-Rechner – BAföG beantragen leicht gemacht

Tipp: Die Zinsaufwendungen für Darlehensrückzahlungen für erhaltenes Meister BAFÖG können Werbungskosten oder ggf. auch Betriebsausgaben darstellen und damit steuermindernd berücksichtigt werden. Das BAFÖG selbst ist gem. § 3 NR. 11 EStG steuerfrei.

Stand Juli 2024

Alle Links, Infos und Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Bei Erstellung der Texte haben wir uns bemüht, eine auch für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise zu wählen. Dies geht teilweise zu Lasten einer am Gesetzeswortlaut orientierten Präzision. Für die Inhalte kann trotz größtmöglicher Sorgfalt keinerlei Gewähr übernommen werden. Bitte sprechen Sie über Konkretes mit dem Berater Ihres Vertrauens oder gerne auch mit uns.