Die Zinsen sind in den vergangenen 12 Monaten rasant gestiegen. Immobilienfinanzierungen werden damit immer schwieriger. Um junge Familien zu unterstützen hat die Bundesregierung ein Förderprogramm „Wohneigentumsförderung für Familien“ am 1. Juni 2023 über die KfW Bank gestartet. Das Fördervolumen für das Jahr 2023 beträgt bis zu 350 Millionen Euro, welche für eine zehnjährige Zinsverbilligung eingesetzt werden.
Das Programm zielt darauf ab, Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf von neuem, selbst genutzten und klimafreundlichen Wohneigentum zu unterstützen. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen soll ermöglicht werden, ein eigenes Haus zu bauen und gleichzeitig etwas für die Altersvorsorge zu tun. Familien mit einem Haushaltseinkommen in Höhe von maximal 60.000 Euro (plus 10.000 Euro für jedes Kind) können zinsverbilligte Kredite erhalten. Durch die neue Wohneigentumsförderung wird das Baukindergeld ersetzt. Das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ hat bei der KfW die Programmnummer 300.
Es Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen mit unterschiedlichen Zinssätzen angeboten. Für Annuitätendarlehen wird ein Kredit zum einem Zinssatz von derzeit 0,63 % für 10 Jahre Zinsbindung und Kreditlaufzeit von 11 bis 25 Jahre gewährt. Das sind rund 3,5 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau), so dass für eine Familie mit zwei Kindern insgesamt erhebliche Ersparnisse möglich sind. Für Kreditlaufzeiten zwischen 26 und 35 Jahren wird der Zinssatz auf 0,85 % gesenkt. Für Kreditlaufzeiten von vier bis zehn Jahren beträgt er 0,63%. Endfällige Darlehen sind auch möglich mit einem Zinssatz von 0,97%. (Stand der Zinsen: Juli 2023).
Das Förderprogramm setzt voraus: Die Familie wird selbst in dem Eigentum wohnen, verfügt nicht über anderes Wohneigentum und hat kein Baukindergeld erhalten. Die Familien müssen die zinsverbilligten Darlehen bei ihrer Hausbank beantragen. Die mögliche Kredithöhe beläuft sich von 140.000 bis zu 240.000 Euro, abhängig von der Anzahl der Kinder der Antragsteller und dem Energiestandard des zu bauenden Hauses. Der Kredit muss vor Beginn des Bauvorhabens bei einem Finanzierungspartner beantragt und der Kreditvertrag geschlossen werden. Zudem ist für den Antrag auf Förderung ein Energieeffizienz-Experte einzubeziehen, der die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude prüft. An Bürokratie ist einiges zu erledigen und folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt: Die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2021 und 2020. Die Geburtsurkunden für alle eigenen und angenommenen Kinder, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben. Eine Meldebestätigung, aus der das Datum des Einzugs hervorgeht und, dass die finanzierte Wohneinheit als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt wird. Sowie ein Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass die Antragstellenden und deren im Haushalt wohnenden Ehe- und Lebenspartner zu mindestens 50 Prozent Eigentümer der finanzierten Wohneinheit sind.
Autor: Dipl. Volkswirt Stefan Lorenz, Wirtschaftsprüfer
Juli 2023